Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag ist dies dann der Fall, wenn der jeweilige Antrag des Nutzers an die Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Rechts weitergeleitet wurde.
Im Fall des Antrags “Akteneinsicht in die Ausländerakte” werden die eingegebenen Daten nach dem Absenden in das Fachverfahren beim Landesamt für Einwanderung zur weiteren Antragsbearbeitung übernommen. Die Fristen für Speicherungen und Löschungen regeln sich nach den §§ 67 und 68 Aufenthaltsverordnung.
Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschungsgründe.