Förderung aus dem Kofinanzierungsfonds beantragen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Kofinanzierungsmittel zur Förderung von künstlerischen Projekten.

Ziel der Förderung:
Der Kofinanzierungsfonds soll es professionell künstlerisch Tätigen, Gruppen und Einrichtungen aller Kunstdisziplinen ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Diese Voraussetzung muss in den Richtlinien der jeweiligen Förderprogramme erkennbar sein. Darüber hinaus ist eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe möglich.

Verfahrensablauf:
1. Stellen Sie einen Antrag auf Projektförderung. Dies ist ausschließlich online möglich.
  • Beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm sowie die Informationen zu den Hauptförderern.
  • Der Antrag ist so einzureichen, wie er später beim Hauptförderer eingereicht wird inklusive aller Anlagen.
  • Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (wie bei Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
3. Ergebnis
  • Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury.
  • Die Antragstellenden, deren Anträge formal zugelassen wurden, werden voraussichtlich Mitte November 2026 per E-Mail über das Ergebnis der Jurysitzung informiert.
  • Die zur Förderung empfohlenen Vorhaben werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, die jeweiligen Anträge können beim Hauptförderer eingereicht werden.
  • Die Förderempfehlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sich der Hauptförderer ebenfalls für eine Förderung des jeweiligen Projektes ausspricht. Sofern der Hauptförderer den Antrag ablehnt, ist die Förderempfehlung des o.g. Antragsverfahrens gegenstandslos.
  • Die Zuwendungsstelle ist über die Entscheidung des Hauptförderers unverzüglich zu unterrichten.
Ausschlusskriterien
Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind:
  • Studierende oder eine Professur innehabende Personen,
  • Projekte, die bereits begonnen wurden,
  • Projekte, die ausschließlich außerhalb von Berlin stattfinden,
  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben,
  • Projekte, die sich im Rahmen der regulären Aufgaben der kulturellen Institutionen Berlins mit deren Mitteln realisieren lassen,
  • Antragstellende, die eine rein institutionelle Förderung beantragen,
  • Preisgelder, Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien,
  • Finanzierungen von Ankäufen (für Bibliotheken, Museen und Archive), die Restaurierung von Kunstgegenständen, Druckkostenzuschüsse mit Ausnahme von Katalogen, die Bestandteil einer Ausstellungsförderung sind, die Digitalisierung (im Sinne der Herstellung von Digitalisaten) und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Pflege von Websites sowie Apps und die Produktion von Filmen (rein künstlerische Filme bleiben von diesem Ausschluss unberührt),
  • Vorhaben, für die bereits eine (Teil-) Finanzierung der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Landesmittel) zugesagt ist, z.B. durch Musicboard, inm, DKLB Stiftung (LOTTO),
  • Vorhaben mit Kofinanzierung über TANZPAKT Stadt-Land-Bund,
  • rein digitale Präsentationsformate (z.B. Streaming),
  • Investive Maßnahmen,
  • Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften beantragt werden,
  • Mitglieder der Jury sowie Mitarbeitende der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und deren Angehörige.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind ab 17.08.2026 bis 28.09.2026 möglich.
    Die Bewerbungsfrist endet am 28.09.2026 um 14:00 Uhr. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis 14:00 Uhr über das Antragscenter eingegangen sind. Danach ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen.
  • Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben. Die Mehrheit der am Projekt Beteiligten müssen ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
  • Antragstellende dürfen nur einen Antrag pro Ausschreibungsrunde einreichen
  • Die maximale Höhe der Förderempfehlung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bemisst sich an der Höhe der für die Antragstellung beim Hauptförderer (=größter Drittmittelgeber) notwendigen Mitteln.
  • Die Honoraruntergrenzen müssen im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des geplanten Antrages beim Hauptförderer inkl. Anlagen
    Sollte der Antrag beim Hauptförderer auf Englisch sein (bspw. Creative Europe), ist zusätzlich ein zweiseitiges Exposé auf Deutsch einzureichen.
  • Kopie des für den Hauptförderer vorgesehenen Finanzierungsplans
    Sollten Sie einen Antrag in Kombination mit Creative Europe planen: Bitte reichen Sie hier zusätzlich einen Finanzierungsplan nur für den Teil ein, den Sie beim Kofinanzierungsfonds beantragen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den hinterlegten Musterfinanzierungsplan.
  • Nachweis der Berlinansässigkeit
    • Bei Einzelpersonen: Kopie des Personalausweises (beidseitig) oder des Passes mit der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    • Bei GbRs: Kopie des GbR-Vertrags, mindestens die Hälfte der GbR-Mitglieder muss in Berlin gemeldet sein
    • Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister (z.B. Vereine, UG, gGmbH).

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 bis 3 Monate: von der Antragstellung bis zur Veröffentlichung der Förderempfehlung

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