Projektförderung im Bereich religions- und weltanschauungsübergreifender Zusammenarbeit beantragen
Ausgangspunkt der Förderung sind das gesamtstädtische Interesse an der Verständigung und der Zusammenarbeit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie ein die gemeinsamen Werte und den gemeinsamen Zusammenhalt stärkendes Wirken der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Zivilgesellschaft, vor dem Hintergrund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Ziel der Förderung
Übergeordnetes Ziel ist es, Projekte zu fördern, die durch religionsübergreifende Zusammenarbeit einen relevanten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin leisten, und die die Toleranz in der Zivilgesellschaft gegenüber anderen Glaubensüberzeugungen und das friedliche, demokratische Miteinander stärken.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung im Bereich religions- und weltanschauungsübergreifender Zusammenarbeit. Das ist ausschließlich online möglich.
Keine Förderung ist möglich für:
Ziel der Förderung
Übergeordnetes Ziel ist es, Projekte zu fördern, die durch religionsübergreifende Zusammenarbeit einen relevanten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin leisten, und die die Toleranz in der Zivilgesellschaft gegenüber anderen Glaubensüberzeugungen und das friedliche, demokratische Miteinander stärken.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung im Bereich religions- und weltanschauungsübergreifender Zusammenarbeit. Das ist ausschließlich online möglich.
- Reichen Sie alle erforderlichen Anlagen ein.
- Einreichungen für Projektanträge sind einmal jährlich, für das Folgejahr möglich.
- Für alle Voraussetzungen und Anforderungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zu den Förderkriterien.
- Der Antrag muss in deutscher Sprache ausgefüllt werden.
- Nur vollständig eingereichte und den formalen Anforderungen genügende Anträge werden zugelassen.
- Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
- Über die Bewerbungen entscheidet nach fachlicher und haushälterischer Prüfung das ausschreibende Fachreferat.
- Über das Prüfergebnis werden alle Antragstellenden schriftlich informiert.
Keine Förderung ist möglich für:
- die Ausübung einer Religion und/oder Weltanschauung
- die Selbstorganisation einer Religion und/oder Weltanschauung
- Werbe-, Öffentlichkeits- bzw. Medien- oder Imagekampagnen (oder Teile davon) zugunsten einer bestimmten (Glaubens-)Gruppe oder Weltanschauung
- Projekte mit parteipolitischer Ausrichtung
- Einzelpersonen
- Bauliche Investitionen
- Projekte oder Gruppen mit menschenfeindlichen, diskriminierenden oder demokratiefeindlichen Inhalten, Zielen oder Wirkungen
- Parallelstrukturen, die bereits erfolgreich geförderten Projekten entsprechen (und sich an die gleichen Zielgruppen wenden)
- Organisationen, die in den aktuellen Verfassungsschutzberichten des Bundes und des Landes Berlin erwähnt werden. Die Berichte sind auf www.verfassungsschutz.de sowie auf Verfassungsschutzberichte - Berlin.de veröffentlicht.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Bewerbungen sind bis 30.09.2026 möglich.
-
Sie sind antragsberechtigt.
- Antragsberechtigt sind Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften
- Religionsübergreifende Dialog- und Verständigungsnetzwerke
- und in Kombination mit diesen, zivilgesellschaftlichen Organisationen.
-
Ihre Satzung oder Geschäftsordnung enthält ein eindeutiges religiöses bzw. weltanschauliches Bekenntnis
- ein eindeutiges religiöses bzw. weltanschauliches Bekenntnis
- oder die Darlegung des religionsübergreifenden Dialog- und Verständigungsnetzwerkes
-
Fördergebiet: Die Projekte finden grundsätzlich in Berlin statt.
- Die Projekte und deren Ergebnisse weisen einen klaren Bezug zum Land Berlin auf, sind in Berlin sichtbar und wirken nachhaltig in die Stadtgesellschaft.
- Die Projekte und deren Ergebnisse sollen öffentlich zugänglich sein.
-
Ihr Projekt ist gemeinwohlorientiert
- Es können generell nur Projekte gefördert werden, die keine Gewinnerzielung zur Absicht haben, sondern gemeinwohlorientiert sind.
- Voraussetzung für die Förderung ist die Übereinstimmung mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
-
Die Mindestförderhöhe beträgt 30.000 Euro und ist auf maximal 100.000 Euro je Projektvorhaben und je Haushaltsjahr beschränkt.
Ausnahmen sind im Informationsblatt erläutert. - Es sind Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtausgaben aufzubringen.
-
Verbot der Doppelförderung
Es können keine Projekte gefördert werden, die bereits bestehende und öffentlich umgesetzte oder finanzierte Angebote oder Maßnahmen ersetzen würden. -
Das Projekt hat noch nicht begonnen
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. -
Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung an juristische Personen ist die Registrierung in der Transparenzdatenbank und die dortige Veröffentlichung bestimmter Angaben.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Förderung im Bereich religions- und weltanschauungsübergreifender Zusammenarbeit
Bitte reichen Sie den Antrag sowie alle Anlagen online ein. - Aktuelle Satzung / gegebenenfalls Gemeindeordnung
- Aktuelle Registerauszüge
- Nachweis zur steuerlichen Behandlung / Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Nachweis der Legitimation des Unterzeichnenden, ggf. eine Vertretungsvollmacht
- Finanzierungsplan nebst Anlagen
- Gegebenenfalls eine Zusage eines Drittelmittelgebers
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-5 Monate