Zweckentfremdung von Wohnraum - Registrierungsnummer zur Ferienwohnungsvermietung beantragen am Standort Wohnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Wohnungsamtes

Aufgrund eines sehr hohen Antragseingangs von Anträgen auf Wohngeld und für Leistungen der Bildung und Teilhabe ergeben sich leider höhere Bearbeitungszeiten.

Um eine Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, werden verschiedene organisatorische Veränderungen durchgeführt. Dazu gehört, dass die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeitenden reduziert werden muss.
Für die Zeit vom 01.04.2025 bis 31.12.2026 stehen Ihnen die Kolleg:innen des Wohnungsamtes daher ausschließlich dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Gleichzeitig möchten wir bitten, alle Anträge und Unterlagen ausschließlich per Post einzureichen und von Rückfragen abzusehen. Sofern notwendig, wird das Wohnungsamt Sie unaufgefordert kontaktieren.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
  • Donnerstag

      11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.

Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.

Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.

Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Zweckentfremdung von Wohnraum - Registrierungsnummer zur Ferienwohnungsvermietung beantragen

Eine Registrierungsnummer ist eine individuelle Kennung, mit der eine bestimmte Unterkunfts-Einheit (zum Beispiel Ferienwohnung, Apartment, Gewerberaum oder Zimmer) eindeutig identifiziert wird. Sie benötigen eine Registrierungsnummer, wenn Sie als Gastgeber oder Gastgeberin (Host) Ihre Unterkunft zur kurzfristigen Vermietung anbieten oder bewerben. In der Regel müssen Sie vorher eine Genehmigung zur Kurzzeitvermietung beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").

  • Die Registrierungsnummer muss deutlich als Teil des Angebots angezeigt werden, wenn Sie Ihre Unterkunft auf einer Internet-Plattform oder bei sonstigen öffentlichen Angeboten anbieten oder bewerben.
  • Die Registrierungsnummer ist der Unterkunfts-Einheit und der Gastgeberin oder dem Gastgeber fest zugeteilt.
  • Sie benötigen für jede Unterkunfts-Einheit eine eigene Registrierungsnummer.
  • Die Registrierungsnummer wird für die Dauer ihrer Gültigkeit in einem öffentlich zugänglichen Register gespeichert.
Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Vergabe einer Registrierungsnummer. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post. Hinweis: Der Online-Dienst steht derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung. Juristische Personen reichen den Antrag bitte schriftlich ein.
  2. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich zuerst digital authentifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto. Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, Ihr ELSTER-Zertifikat, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
  3. Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen im Online-Dienst hoch bzw. reichen Sie bei schriftlicher Antragstellung die Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag per Post ein.
  4. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen.
  5. Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie die Registrierungsnummer unverzüglich digital zur Verfügung. Bei schriftlicher Antragstellung schickt Ihnen die Behörde die Registrierungsnummer per Post.
  6. Wollen Sie Informationen oder Belege berichtigen oder aktualisieren, können Sie das ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.
  7. Bestehen die Voraussetzungen für die Nutzung einer Registrierungsnummer für eine bestimmte Einheit nicht mehr oder wollen Sie die Vermietung einstellen, können Sie online oder schriftlich per Post einen Antrag auf Löschung aus dem öffentlichen Register stellen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Vergabe, Aktualisierung oder Löschung einer Registrierungsnummer
    Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie das Formular ausfüllen und den Antrag schriftlich per Post einreichen.

    • Hinweis: Der Online-Dienst steht derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung. Juristische Personen reichen den Antrag bitte schriftlich ein.
  • Bei genehmigungspflichtiger Kurzzeitvermietung: Gültige Genehmigung
  • Bei Mitbenutzung der Berliner Hauptwohnung (maximal 49% der Gesamtwohnfläche): Meldebescheinigung, Liste der Bewohner und Grundriss
    • Meldebescheinigung vom Hauptmieter und Untermieter
    • Liste der Personen, die die Wohnung bewohnen sowie die Angabe des Verhältnisses zur Wohnung (z.B. Hauptmieter/Untermieter)
    • Grundriss der Wohnung mit Quadradmeter-Angaben und der Markierung/Beschriftung, wer welchen Raum nutzen soll (Hauptmieter, Untermieter, Gast)
  • Bei Kurzzeitvermietung von Gewerberäumen: Grundriss und Nachweis, dass es sich um baurechtlich errichteten Gewerberaum oder vor dem 01.05.2014 zu Gewerberaum umgewidmeten Wohnraum handelt

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Einzelfall-/Antragsabhängig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Wohnungsamt/Bürgeramt des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.