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Zweckentfremdung von Wohnraum - Registrierungsnummer zur Ferienwohnungsvermietung beantragen am Standort Wohnungsamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Wohnungsamt
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90294-5577
- E-Mail: wohnungsamt@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
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S Eichborndamm
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S+U Wittenau
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U Rathaus Reinickendorf
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- 322
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- 221
- N8
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U Rathaus Reinickendorf
Sonstige Hinweise zum Standort
Anträge auf Wohngeld, WBS und andere wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen können Sie uns direkt per Post senden.Dienstleistungsbeschreibung
Zweckentfremdung von Wohnraum - Registrierungsnummer zur Ferienwohnungsvermietung beantragen
Eine Registrierungsnummer ist eine individuelle Kennung, mit der eine bestimmte Unterkunfts-Einheit (zum Beispiel Ferienwohnung, Apartment, Gewerberaum oder Zimmer) eindeutig identifiziert wird. Sie benötigen eine Registrierungsnummer, wenn Sie als Gastgeber oder Gastgeberin (Host) Ihre Unterkunft zur kurzfristigen Vermietung anbieten oder bewerben. In der Regel müssen Sie vorher eine Genehmigung zur Kurzzeitvermietung beantragen (siehe "Weiterführende Informationen").
- Die Registrierungsnummer muss deutlich als Teil des Angebots angezeigt werden, wenn Sie Ihre Unterkunft auf einer Internet-Plattform oder bei sonstigen öffentlichen Angeboten anbieten oder bewerben.
- Die Registrierungsnummer ist der Unterkunfts-Einheit und der Gastgeberin oder dem Gastgeber fest zugeteilt.
- Sie benötigen für jede Unterkunfts-Einheit eine eigene Registrierungsnummer.
- Die Registrierungsnummer wird für die Dauer ihrer Gültigkeit in einem öffentlich zugänglichen Register gespeichert.
- Beantragen Sie die Vergabe einer Registrierungsnummer. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post. Hinweis: Der Online-Dienst steht derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung. Juristische Personen reichen den Antrag bitte schriftlich ein.
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich zuerst digital authentifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto. Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis, Ihr ELSTER-Zertifikat, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Laden Sie alle erforderlichen Unterlagen im Online-Dienst hoch bzw. reichen Sie bei schriftlicher Antragstellung die Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag per Post ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen.
- Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie die Registrierungsnummer unverzüglich digital zur Verfügung. Bei schriftlicher Antragstellung schickt Ihnen die Behörde die Registrierungsnummer per Post.
- Wollen Sie Informationen oder Belege berichtigen oder aktualisieren, können Sie das ebenfalls online oder schriftlich per Post erledigen.
- Bestehen die Voraussetzungen für die Nutzung einer Registrierungsnummer für eine bestimmte Einheit nicht mehr oder wollen Sie die Vermietung einstellen, können Sie online oder schriftlich per Post einen Antrag auf Löschung aus dem öffentlichen Register stellen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Sie müssen eine gültige Genehmigung zur Kurzeitvermietung haben, wenn für Ihre Art der Vermietung eine Genehmigungspflicht besteht
- Sie brauchen eine Genehmigung, wenn Sie Ihre komplette selbstgenutzte Berliner Haupt- oder Nebenwohnung während eigener Abwesenheiten vermieten wollen. Erst nach Erhalt der Genehmigung kann eine Registrierungsnummer beantragt werden.
- Bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller muss es sich bei beiden Anträgen um dieselbe Person handeln.
- Hinweis: Sie brauchen keine Genehmigung, wenn Sie nur maximal 49 % der Wohnfläche Ihrer selbstgenutzten Berliner Hauptwohnung kurzzeitig vermieten wollen oder wenn Sie Gewerberäume vermieten wollen.
- Bei Online-Antragstellung als Privatperson: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
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Bei Online-Antragstellung als Privatperson: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (empfohlen) oder Elster-Zertifikat
Für die Anmeldung bei Ihrem BundID-Konto mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Vergabe, Aktualisierung oder Löschung einer Registrierungsnummer
Bitte stellen Sie den Antrag online. Alternativ können Sie das Formular ausfüllen und den Antrag schriftlich per Post einreichen.
- Hinweis: Der Online-Dienst steht derzeit nur Privatpersonen zur Verfügung. Juristische Personen reichen den Antrag bitte schriftlich ein.
- Bei genehmigungspflichtiger Kurzzeitvermietung: Gültige Genehmigung
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Bei Mitbenutzung der Berliner Hauptwohnung (maximal 49% der Gesamtwohnfläche): Meldebescheinigung, Liste der Bewohner und Grundriss
- Meldebescheinigung vom Hauptmieter und Untermieter
- Liste der Personen, die die Wohnung bewohnen sowie die Angabe des Verhältnisses zur Wohnung (z.B. Hauptmieter/Untermieter)
- Grundriss der Wohnung mit Quadradmeter-Angaben und der Markierung/Beschriftung, wer welchen Raum nutzen soll (Hauptmieter, Untermieter, Gast)
- Bei Kurzzeitvermietung von Gewerberäumen: Grundriss und Nachweis, dass es sich um baurechtlich errichteten Gewerberaum oder vor dem 01.05.2014 zu Gewerberaum umgewidmeten Wohnraum handelt
Formulare
- Antrag auf Vergabe einer Registrierungsnummer für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, die kein Wohnraum im Sinne von § 1 Absatz 3 ZwVbG sind (Gewerberäume)
- Antrag auf Berichtigung / Aktualisierung von Informationen und Unterlagen bezüglich der Anträge für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften
- Antrag auf Löschung einer Registrierungsnummer aus dem Register
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Einzelfall-/Antragsabhängig
Weiterführende Informationen
- Zweckentfremdung von Wohnraum (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Formulare aus dem Bereich Wohnen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen)
- Zweckentfremdung von Wohnraum - Genehmigung zur Ferienwohnungsvermietung einer Haupt- oder Nebenwohnung beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Wohnungsamt/Bürgeramt des jeweiligen Bezirksamts, in dessen Bezirk der Wohnraum liegt.