Gewerblicher Güterkraftverkehr - Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit beantragen
Der Unternehmer und der Verkehrsleiter sind zuverlässig, wenn keine Tatsachen dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder bei dem Betrieb des Unternehmens die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird.
Voraussetzungen
- Keine Vorraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit
Den Antrag und die Anlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin) einwerfen. -
Personalausweis / Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie), ggfls. auch für die Verkehrsleitung
ggf. Meldebescheinigung, bei Vorlage des Passes (Original), siehe "weiterführende Informationen" -
Erweitertes Führungszeugnis, ggfls. auch für die Verkehrsleitung
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Verwendungszweck: Güterkraftverkehr - IV D11, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit - ggfls. auch für die Verkehrsleitung
- wenn gesetzliche Vertretung oder Verkehrsleitung auch Inhaber/-in bzw. Geschäftsführer/-in weiterer Unternehmen ist.
- Erhältlich beim Finanzamt Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen) und der Berufsgenossenschaft
ggfs. auch für die Verkehrsleitung (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein) - Fachkundebescheinigung der Verkehrsleitung
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der (neuen) Verkehrsleitung
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Nachweis der Vertretungsberechtigung durch Handelsregisterauszug
ggf. Geschäftsführervertrag
Gebühren
150,00 Euro