Fahrlehrerlaubnis - Lehrproben beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

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Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

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Kontakt

  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
  • Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
  • Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin
  • Tel.: -------
  • Fax: (030) 9028-3451
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Dienstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Mittwoch

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Donnerstag

      08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
  • Freitag

      08:00 - 12:00 Uhr - Nur für Terminkunden

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:
Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363

Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482

Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483

Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484

Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351

Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347

Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384

Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373

Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485

Fax (030) 9028-3451

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrlehrerlaubnis - Lehrproben beantragen

Haben die Fahrlehrer den befristeten Fahrlehrerschein erhalten und das Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule abgeschlossen, werden ihnen die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht abgenommen.

Bei den Lehrproben muss der Fahrlehreranwärter im Beisein von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nachweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern jeweils etwa eine dreiviertel Stunde theoretischen und fahrpraktischen Unterricht zu erteilen.
Wenn diese Lehrproben vom Prüfling bestanden werden, wird dem Fahrlehreranwärter die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt und er darf Fahrschüler an Fahrschulen unterrichten.

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Anwärterbefugnis
  • Der Nachweis der geistigen, körperlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung muss vorliegen.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über zwei Reflexionstage im 2. Ausbildungsmonat,
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über eine Reflexionswoche am Ende des 4.Ausbildungsmonats,
  • Bestätigung der Ausbildungsfahrschule/n über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
    (von allen Ausbildungsfahrschulen, in dem eine Ausbildung stattgefunden hat),
  • Erweitertes Führungszeugnis
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")

Gebühren

45,20 Euro