Fahrlehrerlaubnis - Lehrproben beantragen am Standort Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
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- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung
- Puttkamerstr. 16-18 , 10969 Berlin
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- Fax: (030) 9028-3451
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Öffnungszeiten
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08:00 - 14:00 Uhr - Nur für Terminkunden
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
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Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Anhalter Bahnhof
- S2
- S25
- S26
- S1
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S Anhalter Bahnhof
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U-Bahn
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
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U Hallesches Tor
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U Stadtmitte
- U6
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
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Bus
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
- 248
- M29
- N6
- N42
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Wilhelmstr./Kochstr.
- 248
- M29
- N6
- N42
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Charlottenstr.
- 248
- M29
- N42
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U Kochstr. (Checkpoint Charlie)
Sonstige Hinweise zum Standort
Antragsbearbeitung / Fahrzeugabnahme:Buchstabe A + C | Tel. 90269-2363
Buchstabe B + I + W | Tel. 90269-2482
Buchstabe D + P + Q + U + Z | Tel. 90269-2483
Buchstabe E + M | Tel. 90269-2484
Buchstabe F + G + H | Tel. 90269-2351
Buchstabe J + S | Tel. 90269-2347
Buchstabe K + L | Tel. 90269-2384
Buchstabe N + Y | Tel. 90269-2373
Buchstabe O + R + T + V + X | Tel. 90269-2485
Fax (030) 9028-3451
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fahrlehrerlaubnis - Lehrproben beantragen
Haben die Fahrlehrer den befristeten Fahrlehrerschein erhalten und das Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule abgeschlossen, werden ihnen die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht abgenommen.
Bei den Lehrproben muss der Fahrlehreranwärter im Beisein von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nachweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern jeweils etwa eine dreiviertel Stunde theoretischen und fahrpraktischen Unterricht zu erteilen.
Wenn diese Lehrproben vom Prüfling bestanden werden, wird dem Fahrlehreranwärter die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt und er darf Fahrschüler an Fahrschulen unterrichten.
Bei den Lehrproben muss der Fahrlehreranwärter im Beisein von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses nachweisen, dass er in der Lage ist, Fahrschülern jeweils etwa eine dreiviertel Stunde theoretischen und fahrpraktischen Unterricht zu erteilen.
Wenn diese Lehrproben vom Prüfling bestanden werden, wird dem Fahrlehreranwärter die unbefristete Fahrlehrerlaubnis erteilt und er darf Fahrschüler an Fahrschulen unterrichten.
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Anwärterbefugnis
- Der Nachweis der geistigen, körperlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung muss vorliegen.
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über zwei Reflexionstage im 2. Ausbildungsmonat,
- Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte über eine Reflexionswoche am Ende des 4.Ausbildungsmonats,
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Bestätigung der Ausbildungsfahrschule/n über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
(von allen Ausbildungsfahrschulen, in dem eine Ausbildung stattgefunden hat), -
Erweitertes Führungszeugnis
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
Gebühren
45,20 Euro