Fahrlehrerlaubnis - Neuerteilung beantragen
Aus bestimmten Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Fahrlehrerlaubnis neu beantragen müssen.
Dazu zählen
Verfahrensablauf
Dazu zählen
- Erlöschen,
- Rücknahme,
- Widerruf oder
- Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Erteilung einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
- Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
- Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.
Voraussetzungen
- Der Nachweis der geistigen, körperlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung muss vorliegen.
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der zu erweiternden Klasse A2, CE oder DE, insofern einer dieser Klassen zusätzlich erteilt werden soll.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Neuerteilung der Fahrlehrerlaubnis
Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de. -
Identitätsnachweis
zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") - Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Kartenführerscheins der beantragten Klasse/-n
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Erweitertes Führungszeugnis
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung und Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen - oder - Nachweis über gültige FE Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE im EU-Kartenführerschein ab 1. Januar 1999
(Nach Anlage 5 FeV und Anlage 6 FeV, dürfen nicht älter als ein Jahr sein) - Medizinisch – Psychologisches Gutachten für die Fahrlehrerlaubnis
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Bescheinigung über die Fahrlehrerfortbildung
- wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Untergang der vorherigen Fahrlehrerlaubnis gestellt wird.
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Nachweis von Fahrlehrerprüfungen
- wenn Tatsachen vorliegen, dass der/die Antragstellende die fachliche /pädagogische Eignung nicht mehr besitzt oder wenn der Antrag nach mehr als 2 Jahren seit dem Untergang der vorherigen Fahrlehrerlaubnis gestellt wird.
Gebühren
180,00 Euro