Fahrlehrerlaubnis - Neuerteilung beantragen

Aus bestimmten Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre Fahrlehrerlaubnis neu beantragen müssen.

Dazu zählen
  • Erlöschen,
  • Rücknahme,
  • Widerruf oder
  • Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis
Auf eine erneute Prüfung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer kann die zuständige Behörde nach Landesrecht verzichten, wenn keine Tatsachen gegen Ihre fachliche oder pädagogische Eignung vorliegen. Die Prüfung muss erneut abgelegt werden, wenn seit dem Erlöschen, der Rücknahme oder dem Widerruf der Fahrlehrerlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrlehrerlaubnis mehr als 2 Jahre vergangen sind.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Erteilung einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
  2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
  3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.

Voraussetzungen

  • Der Nachweis der geistigen, körperlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung muss vorliegen.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der zu erweiternden Klasse A2, CE oder DE, insofern einer dieser Klassen zusätzlich erteilt werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Neuerteilung der Fahrlehrerlaubnis
    Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de.
  • Identitätsnachweis
    zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Kartenführerscheins der beantragten Klasse/-n
  • Erweitertes Führungszeugnis
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung und Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen - oder - Nachweis über gültige FE Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE im EU-Kartenführerschein ab 1. Januar 1999
    (Nach Anlage 5 FeV und Anlage 6 FeV, dürfen nicht älter als ein Jahr sein)
  • Medizinisch – Psychologisches Gutachten für die Fahrlehrerlaubnis
  • Bescheinigung über die Fahrlehrerfortbildung
    • wenn der Antrag innerhalb von 2 Jahren seit dem Untergang der vorherigen Fahrlehrerlaubnis gestellt wird.
  • Nachweis von Fahrlehrerprüfungen
    • wenn Tatsachen vorliegen, dass der/die Antragstellende die fachliche /pädagogische Eignung nicht mehr besitzt oder wenn der Antrag nach mehr als 2 Jahren seit dem Untergang der vorherigen Fahrlehrerlaubnis gestellt wird.

Gebühren

180,00 Euro

Für Sie zuständig