Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut - wenn psychotherapeutische Prüfung in Berlin abgelegt
Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin wird im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums an einer Universität absolviert und schließt mit einer staatlichen Prüfung, der psychotherapeutischen Prüfung, ab.
Voraussetzungen
- Sie haben das vorgeschriebene psychotherapeutische Studium absolviert und die staatliche Prüfung im Land Berlin bestanden.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag per Post. - Identitätsnachweis
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gegebenenfalls Namensänderungsurkunde
falls sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die staatliche Prüfung geändert hat (zum Beispiel Heiratsurkunde) - Tabellarischer Lebenslauf
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Amtliches Führungszeugnis
Es darf bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Ärztliche Bescheingung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bestätigt wird
Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein - Promotionsurkunde (soweit vorhanden)
Formulare
- Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Gebühren
139,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.