Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut - wenn psychotherapeutische Prüfung in Berlin abgelegt

Wer in Deutschland als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Die Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin wird im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiums an einer Universität absolviert und schließt mit einer staatlichen Prüfung, der psychotherapeutischen Prüfung, ab.

Voraussetzungen

  • Sie haben das vorgeschriebene psychotherapeutische Studium absolviert und die staatliche Prüfung im Land Berlin bestanden.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag per Post.
  • Identitätsnachweis
  • gegebenenfalls Namensänderungsurkunde
    falls sich der Name seit Ausstellung des Zeugnisses über die staatliche Prüfung geändert hat (zum Beispiel Heiratsurkunde)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis
    Es darf bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheingung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bestätigt wird
    Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein
  • Promotionsurkunde (soweit vorhanden)

Gebühren

139,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.

Für Sie zuständig