Architektenliste und Stadtplanerliste - Löschung beantragen

Wenn Sie nicht mehr als Architektin oder Architekt, Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt, Innenarchitektin oder Innenarchitekt oder als Stadtplanerin oder Stadtplaner in Berlin arbeiten werden, kann es sinnvoll sein, Ihren Eintrag aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste zu löschen.

Mit der Löschung der Eintragung aus der Architektenliste Berlins, verlieren Sie das Recht, die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ oder ähnliche Titel im Land Berlin zu führen und das damit verknüpfte Recht auf Bauvorlageberechtigung.

Nach einer Löschung dürfen Sie die geschützten Berufsbezeichnungen nicht mehr im Internet oder in ähnlichem verwenden. Entsprechende Eintragungen sind zeitnah zu kündigen, Briefbögen und andere Dokumente sind zu ändern. Sie verlieren auch die Berechtigung, Wortverbindungen mit den Berufsbezeichnungen zu verwenden.

Sie dürfen die Berufsbezeichnung nach der Löschung nur führen, wenn die Berechtigung durch Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste eines anderen Bundeslandes gesichert ist.

Hinweise:
• Die Bauvorlageberechtigung nach der Berliner Bauordnung verliert Ihre Gültigkeit.
• Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Berlin endet.
• Es endet die Pflichtmitgliedschaft im berufsständigen Versorgungswerk und gegebenenfalls die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.
• Die Beendigung der Beitragspflicht erfolgt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Löschung erfolgt ist.
• Eine rückwirkende Löschung der Eintragung(en) ist nicht möglich.
• Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Berlin ist gebunden an die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste

Verfahrensablauf:
1. Antragstellung
Sie reichen Ihren Antrag auf Löschung aus der Architekten- oder Stadtplanerliste und die erforderlichen Unterlagen schriftlich oder elektronisch bei der Architektenkammer Berlin ein. Sie werden gegebenenfalls aufgefordert, fehlende Dokumente nachzuliefern.

2. Prüfung Ihres Antrags
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Berlin prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen für die Löschung erfüllen.

3. Ergebnis der Prüfung
Sie erhalten einen Bescheid über die Löschung aus der Architekten- oder Stadtplanerliste von der Architektenkammer Berlin.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein Konto beim Portal der Architektenkammer Berlin.

Voraussetzungen

  • Verzicht auf Eintragung durch Mitglied
    Sie können jederzeit auf die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste des Landes Berlin verzichten. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie dadurch auch auf die mit der Eintragung verbundenen Rechte verzichten.
  • Tod des Mitglieds
    Die Eintragung in der Architektenliste oder der Stadtplanerliste des Landes Berlin ist zu löschen, wenn die eingetragene Person verstorben ist
  • Kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder kein überwiegender Beschäftigungsort im Land Berlin
    Die Eintragung in der Architektenliste oder der Stadtplanerliste des Landes Berlin ist zu löschen, wenn die eingetragene Person nicht mehr in Berlin ansässig, niedergelassen oder beruflich tätig ist.
  • Feststellung von fehlenden Voraussetzungen für die Eintragung
    Die Eintragung in der Architektenliste oder der Stadtplanerliste des Landes Berlin ist zu löschen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Eintragung nicht gegeben waren.
  • Entscheidung durch berufsgerichtliches Verfahren
    Die Eintragung in der Architektenliste oder der Stadtplanerliste des Landes Berlin ist zu löschen, wenn in einem berufsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig die Löschung der Eintragung in den Listen, den Verzeichnissen oder dem Register beschlossen worden ist.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung beim Portal der Architektenkammer Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Löschung aus der Architektenliste oder Stadtplanerliste
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
  • Ggf. Kopie der Sterbeurkunde
    Wenn Sie als dritte Person die Eintragung eines Verstorbenen Mitgliedes initiieren, so sind Sie gebeten, die Kopie einer Sterbeurkunde einzureichen.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen, die Frist kann einmalig verlängert werden

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