Gewerblicher Güterkraftverkehr - Änderung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz beantragen

Wenn Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz besitzen und sich bestimmte Angaben ändern, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Folgende Änderungen sind der zuständigen Stelle mitzuteilen, welche die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen entsprechend berichtigt:

  • Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
  • Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  • Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
  • Änderung des Betriebssitzes
Im Fall einer Änderung bleiben das Datum der Ausstellung und die Geltungsdauer bestehen.

Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.

Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

  • 200,00 Euro
  • 3,30 Euro zusätzlich pro Person
  • 80,00 Euro bei Anschriftenänderung pro beglaubigter Kopie bzw. Ausfertigung

Für Sie zuständig