Gewerblicher Güterkraftverkehr - Änderung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz beantragen
Wenn Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder eine Gemeinschaftslizenz besitzen und sich bestimmte Angaben ändern, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Folgende Änderungen sind der zuständigen Stelle mitzuteilen, welche die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen entsprechend berichtigt:
Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.
Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Folgende Änderungen sind der zuständigen Stelle mitzuteilen, welche die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sowie deren Ausfertigungen entsprechend berichtigt:
- Wechsel der Inhaberin oder des Inhabers
- Wechsel der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- Wechsel der Verkehrsleiterin oder des Verkehrsleiters
- Änderung des Betriebssitzes
Wenn sich die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, müssen Sie die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz neu beantragen.
Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung der Urkunden/Lizenzen
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Bei Änderung der Anschrift: Nachweis des Betriebssitzes (ggfs. Niederlassungsliste)
Angaben zu der neuen Niederlassung / Mietvertrag eventuell Zustimmung des Vermieters/Grundbuchauszug - Bei Änderungen in der Leitung: Personalausweis / Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Kopie)
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Bei Änderungen in der Leitung: Nachweis der fachlichen Eignung (ggfs. mit Übersetzung), z.B.
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung
- eine gleichwertig anerkannte Abschlussprüfung
- Nachweis einer mindestens zehnjährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
- Bei Änderungen im Personal: Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses
- Bei Änderungen im Personal: Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde (Belegart O)
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Bei Änderung im Personal oder des Firmennamens: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
(für den/die Angestellte/-n, für das Unternehmen)
Gebühren
- 200,00 Euro
- 3,30 Euro zusätzlich pro Person
- 80,00 Euro bei Anschriftenänderung pro beglaubigter Kopie bzw. Ausfertigung