Fahrlehrerlaubnis - Erweiterung beantragen

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler/-innen), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag auf die Klassen A, CE und DE erweitert.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
  2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
  3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.

Voraussetzungen

  • Der Nachweis der geistigen, körperlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung muss vorliegen.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/-in für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Mindestens 2 Jahre Fahrerlaubnis der zu erweiternden Klasse A2, CE oder DE

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrlehrerlaubnis
    Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de.
  • Identitätsnachweis
    zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen")
  • Original und Kopie des nach dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins oder eine beglaubigte Kopie
  • Erweitertes Führungszeugnis
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
  • Für Klasse A: Nachweis darüber, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sind
  • Für Klasse CE / DE: Nachweis darüber, dass Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse CE / DE sind -oder- eine Fahrpraxis von mindestens 6 Monaten, wenn Sie Fahrzeuge der Klasse CE / DE hauptberuflich geführt haben -oder- sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE / DE einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf Fahrzeugen der Klasse CE / DE unterzogen haben
  • Für Klasse CE / DE: Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fahrlehrerlehrgang für die o.g. Klasse (§ 2 Abs. 1 Nr. 8, § 4 Abs. 1 Nr. 7 FahrlG)
    (ist spätestens nach Beendigung der Ausbildung vorzulegen)

Gebühren

45,20 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Fahrlehrerprüfung wird von einem eigens eingerichteten Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfgebühren werden für den jeweiligen Teil der Fahrlehrerprüfung gesondert erhoben.

Für Sie zuständig