Fahrlehrerlaubnis - Seminarerlaubnis (FES) beantragen

Wenn Sie als Fahrlehrer/-in Aufbauseminare für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) durchführen wollen, benötigen Sie eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik FES).

Die Ausbildung für Seminarleiter/-innen FES zur Reduktion des Punktestands beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg setzt sich aus einem Grundkurs, einem Aufbaukurs, einer Hospitation sowie der eigenständigen Durchführung einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars zusammen. Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend auch nur einmal besucht werden. Der Aufbaukurs gestaltet sich nach Inhalten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars.

Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der/die Inhaber/-in oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

Alle 2 Jahre ist die Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten verpflichtend, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Erteilung einer Seminarerlaubnis (ASF) schriftlich per Post oder per E-Mail.
  2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
  3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.

Voraussetzungen

  • Mindestens der Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE
  • Drei Jahre Hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Fahrschulunterricht innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre
    Dieser umfasst einen viertägigen Grundkurs und einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetzes.
  • Bestehendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule
    Der/Die Inhaber/-in oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis "Aufbauseminar" besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Seminarerlaubnis
    Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de.
  • Fahrlehrerschein der Klasse BE und A
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
    (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
  • Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben
    • Dieser besteht aus einem viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs und
    • viertägigen Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES,
    • einer Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES und
    • einer selbst durchgeführten vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des FES (beaufsichtigt durch die Lehrgangsleitung)

Gebühren

45,20 Euro

Für Sie zuständig