Fahrlehrerlaubnis - Seminarerlaubnis (ASF) beantragen

Wenn Sie als Fahrlehrer/-in Aufbauseminare für Fahranfänger/-innen durchführen wollen, benötigen Sie eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis ASF).

Die Ausbildung für Seminarleiter ASF setzt sich aus einem Grundkurs mit Schwerpunkt in die Einführung der Moderationstechniken und einem anschließenden programmspezifischen Kurs zu Inhalten und Zielen eines Aufbauseminars für Fahranfänger/-innen (ASF) zusammen. Der Grundkurs gilt gleichermaßen für ASF und FES und muss dementsprechend nur einmal besucht werden. Für das Aufbauseminar im Anschluss müssen sowohl die Fahrschulinhaber/-in als auch der/die Fahrlehrer/-in die entsprechende Seminarerlaubnis besitzen.

Von der Seminarerlaubnis darf nur in Verbindung mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der/die Inhaber/-in oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

Alle 2 Jahre ist eine Fortbildung zu besuchen. Dort müssen Sie an einer 1-tägigen Fortbildung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilnehmen, in der Inhalte und Methoden der Seminardurchführung vermittelt werden.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Erteilung einer Seminarerlaubnis (ASF) schriftlich per Post oder per E-Mail.
  2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
  3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.

Voraussetzungen

  • Mindestens der Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE
  • Drei Jahre hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Fahrschulunterricht innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Maximal zwei Punkte im Fahreignungsregister
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre
    Der Lehrgang umfasst einen viertägigen Grundkurs und einen viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars nach § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes
  • Bestehendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule
    Der Inhaber oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls die Seminarerlaubnis für das Aufbauseminar besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Seminarerlaubnis (ASF)
    Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de.
  • Fahrlehrerschein der Klasse BE und A
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")
  • Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung an einem Einweisungslehrgang teilgenommen haben
    Dieser besteht aus einem viertägigen Grundkurs und einem viertägigen programmspezifischen Kurs zur Durchführung des ASF
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
    (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)

Gebühren

45,20 Euro

Für Sie zuständig