Fahrlehrerlaubnis - Ausbildungsfahrlehrerlaubnis beantragen

Wer Fahrlehreranwärter/-innen ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer/-in), bedarf der Erlaubnis (Ausbildungsfahrlehrerlaubnis).

Der/ Die Ausbildungsfahrlehrer/-in und die Leitung der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 5-tägigen Einweisungslehrgang nach § 16 und § 35 FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen. Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde als Nachweis gemäß § 30 Nr. 10 FahrlG.

Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag und schriftlich erteilt.
Sie kann – auch nachträglich – mit Auflagen versehen werden, soweit dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und die Überwachung sicherzustellen.

Von der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule nach § 35 Gebrauch gemacht werden.

Zudem muss alle 4 Jahre gemäß § 53 (3) FahrlG eine 1-tägige Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen erfolgen.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Erteilung einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis schriftlich per Post oder per E-Mail.
  2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
  3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.

Voraussetzungen

  • Antragsteller/-in muss mindestens 3 Jahre im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE sein
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte innerhalb der letzten zwei Jahre

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis
    Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de.
  • Fahrlehrerschein der Klasse BE
    (seit mindestens 3 Jahren)
  • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
    (Hier ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber vorzulegen.)
  • Bescheinigung einer durch die zuständige oberste Landesbehörde anerkannten Stelle, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungslehrgang teilgenommen haben
  • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG
    (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis")

Gebühren

45,20 Euro

Für Sie zuständig