Gewerbe - Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung melden am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Aufgrund einer umfangreichen Systemumstellung kommt es leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei Anträgen und Gewerbemeldungen.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 13:00 Uhr

Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660

Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Dienstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Mittwoch

      Keine Sprechstunde
  • Donnerstag

      Nur mit Termin:
      09:00-13:00 Uhr
  • Freitag

      Keine Sprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.

Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe - Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung melden

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen, bei dem nach dem Gewerberecht bestimmte Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden müssen, sind Sie verpflichtet, diese Personen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Das gilt auch dann, wenn jemand erst später in den Betrieb eintritt. Bei juristischen Personen gilt diese Mitteilungspflicht für jede vertretungsberechtigte Person.

Verfahrensablauf
1. Melden Sie der zuständigen Behörde die Personen, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist. Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung die vollständigen Informationen an und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Mitteilung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.

2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach.

3. Bescheid
  • Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zuverlässigkeitsprüfung positiv ist, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Bestätigung per Post.
  • Wenn die Prüfung negativ ausgeht bzw. erforderliche Unterlagen fehlen, ergeht eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.

Voraussetzungen

  • Sie sind verpflichtet, Personen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung zu melden
    Verpflichtet sind Sie als:
    1. Veranstalter von Messen, Ausstellungen und Märkten
    2. Betreiber folgender Gewerbe:
    • Bewachungsgewerbe
    • Schaustellung von Personen
    • Aufsteller von Spielgeräten
    • Veranstalter für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
    • Pfandleihgewerbe
    • Versteigerergewerbe
    • Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
    • Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
    • Immobiliardarlehensvermittler
    • Überwachungsbedürftige Gewerbe (wie Handel mit bestimmten Gebrauchtwaren, Detekteien, Vermittlung von Eheschließungen, Reisebüros, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste).
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung von Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung
    Die Meldung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.

    • Bitte geben Sie an, welche Person in welches Gewerbe eintritt.
    • Bitte machen Sie in der Meldung folgende Angaben: Vor- und Familiennamen, ggf. Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Meldeanschrift der letzten fünf Jahre (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. Land oder Staat)
  • Identitätsnachweis
    • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Bescheinigung in Steuersachen
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.

Gebühren

50,00 bis 350,00 Euro je Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Meldung ist am das Ordnungsamt zu richten, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.