Gewerbe - Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung melden am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
-
Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
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U-Bahn
-
Bus
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte den Eingang von Unter den Eichen nehmen.Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung melden
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen, bei dem nach dem Gewerberecht bestimmte Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden müssen, sind Sie verpflichtet, diese Personen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Das gilt auch dann, wenn jemand erst später in den Betrieb eintritt. Bei juristischen Personen gilt diese Mitteilungspflicht für jede vertretungsberechtigte Person.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie der zuständigen Behörde die Personen, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist. Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung die vollständigen Informationen an und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Mitteilung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.
2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach.
3. Bescheid
Verfahrensablauf
1. Melden Sie der zuständigen Behörde die Personen, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist. Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung die vollständigen Informationen an und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Mitteilung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.
2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach.
3. Bescheid
- Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zuverlässigkeitsprüfung positiv ist, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Bestätigung per Post.
- Wenn die Prüfung negativ ausgeht bzw. erforderliche Unterlagen fehlen, ergeht eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
Voraussetzungen
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Sie sind verpflichtet, Personen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung zu melden
Verpflichtet sind Sie als:
- Veranstalter von Messen, Ausstellungen und Märkten
- Betreiber folgender Gewerbe:
- Bewachungsgewerbe
- Schaustellung von Personen
- Aufsteller von Spielgeräten
- Veranstalter für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Pfandleihgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobiliardarlehensvermittler
- Überwachungsbedürftige Gewerbe (wie Handel mit bestimmten Gebrauchtwaren, Detekteien, Vermittlung von Eheschließungen, Reisebüros, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste).
-
Persönliche Zuverlässigkeit
Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
Erforderliche Unterlagen
-
Meldung von Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Meldung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.
- Bitte geben Sie an, welche Person in welches Gewerbe eintritt.
- Bitte machen Sie in der Meldung folgende Angaben: Vor- und Familiennamen, ggf. Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Meldeanschrift der letzten fünf Jahre (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. Land oder Staat)
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Identitätsnachweis
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.
Gebühren
50,00 bis 350,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Meldung ist am das Ordnungsamt zu richten, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.