Fahrlehrer-Ausbildungsstätten - Anerkennung beantragen
Wollen Sie in einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte Personen, die Fahrlehrer/-in werden wollen (Fahrlehreranwärter/-in), ausbilden oder ausbilden lassen, benötigen Sie die behördliche Anerkennung Ihres Betriebs.
Die Anerkennung wird auf Antrag für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder sämtlicher Klassen erteilt.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Erteilung für eine Fahrlehrer-Ausbildungsstätte schriftlich per Post oder per E-Mail.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.
Die Anerkennung wird auf Antrag für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder sämtlicher Klassen erteilt.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Erteilung für eine Fahrlehrer-Ausbildungsstätte schriftlich per Post oder per E-Mail.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid sowie den Gebührenbescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post.
Voraussetzungen
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Inhaber/-in oder die für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte bestellte Person für die Führung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte als unzuverlässig erscheinen lassen.
- Die verantwortliche Leitung der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte muss in der Lage sein, den Unterricht sachkundig zu überwachen, und die Gewähr dafür bieten, dass die Pflichten des § 40 FahrLG erfüllt werden.
- Es müssen in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte in ausreichender Anzahl Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, in ihrem Aufgabenbereich den Fahrlehreranwärtern/Fahrlehranwärterinnen die nach § 7 FahrLG notwendigen Kompetenzen zu vermitteln.
- Der erforderliche Unterrichtsraum und die erforderlichen Lehrmittel und Lehrfahrzeuge müssen vorhanden sein.
- Ein sachgerechter Ausbildungsplan muss vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag für eine Fahrlehrer-Ausbildungsstätte
Sie können den Antrag schriftlich per Post einreichen oder Sie schicken den Antrag per E-Mail an fahrlehrer@labo.berlin.de. -
Identitätsnachweis
zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (siehe "Weiterführende Informationen") - Fahrlehrerschein/Führerschein
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Erweitertes Führungszeugnis
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein, bitte geben Sie als Behörde:
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung und Verwendungszweck: IV D 11 HSB Fahrschulerlaubnis an, nutzen Sie alternativ das Formular "Anschreiben Führungszeugnis") -
Nachweis über geistige und körperliche Eignung
- durch Vorlage eines Gutachtens eines Arbeitsmediziners,
- Erläuterung: Es reicht nicht, dass der Betroffene vor einiger Zeit zur Erlangung der Fahrlehrererlaubnis seine geistige und körperliche Eignung nachgewiesen hat. Ist die Eignung einer Person, die als verantwortliche Leitung einer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte vorgesehen ist, nachzuweisen, muss die geistige und körperliche Eignung jeweils erneut nachgewiesen werden.
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Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
vom zuständigen Finanzamt des/der Antragstellers/Antragstellerin -
Nachweis über Voraussetzung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 DV-FahrlG
(drei Jahre FSE/vL oder drei Jahre hauptberufliche Lehrkraft oder Studium Maschinenbau oder Studium Erziehungswissenschaft oder Befähigung Richteramt) - Zusätzlich bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister
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Maßstabgerechte Skizze/ Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
(Abnahme der Räume, Festlegung der Schülerzahl, 1,5 Quadratmeter pro Schüler; Lehrmittel müssen gemäß Ausstattungsrichtlinie vorhanden sein, plus Modelle) - Mietvertrag / Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Hauseigentümers über die gewerbliche Nutzung
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Ausbildungsplan oder Erklärung, dass nach dem Rahmenplan nach §2 Abs. 1 FahrlAusbO ausgebildet wird
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Zulassung der Lehrfahrzeuge auf den/die Fahrschulinhaber/-in bzw. Gesellschaft /Kopie der Zulassung Teil 1
- Verzeichnis der Lehrkräfte (siehe Antrag) sowie Nachweis der entsprechenden Eignung
Gebühren
102,00 bis 358,00 Euro
Rechtsgrundlagen
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 36 - Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 37 - Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 38 - Antrag auf amtliche Anerkennung
- Fahrlehrergesetz (FahrlG) § 43 - Rücknahme und Widerruf der amtlichen Anerkennung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Nr. 302.5