Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB) beantragen
[Der Online-Dienst befindet sich in der Entwicklung und wird voraussichtlich Ende März 2026 zur Verfügung stehen.]
Sie bilden als Unternehmen in Berlin aus?
Das Land Berlin unterstützt mit dem Programm „Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ (FBB) Berliner Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, indem es Zuschüsse für bestimmte Ausbildungsbereiche und Zielgruppen bereitstellt.
Das Programm richtet sich an Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe.
Sie können als Unternehmen gefördert werden, wenn Sie zum Beispiel:
• Sie eine Berufsschule außerhalb Berlins (außerhalb des Tarifgebiets Berlin ABC) in einem sogenannten Splitterberuf besuchen.
Förderzeitraum und Fristen
Sie bilden als Unternehmen in Berlin aus?
Das Land Berlin unterstützt mit dem Programm „Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“ (FBB) Berliner Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, indem es Zuschüsse für bestimmte Ausbildungsbereiche und Zielgruppen bereitstellt.
Das Programm richtet sich an Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe.
Sie können als Unternehmen gefördert werden, wenn Sie zum Beispiel:
- mit anderen Betrieben, Schulen oder Berufsbildungsstätten in Berlin zusammenarbeiten, um Personen auszubilden (Verbundausbildung inklusive Prüfungsvorbereitung).
- Personen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind (ohne Schulabschluss, mit Berufsbildungsreife, sonderpädagogischem Förderbedarf), ausbilden.
- Frauen oder Männer in Ausbildungsberufen unterstützen, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind (sogenannte atypische Berufe)
- Erziehende mit Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beruflich fördern.
- Pflegende Personen ausbilden.
- Auszubildende aus Insolvenzbetrieben oder stillgelegten Betrieben aufnehmen, um ihnen den Berufsabschluss zu ermöglichen.
- geflüchtete Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung erhalten, ausbilden.
• Sie eine Berufsschule außerhalb Berlins (außerhalb des Tarifgebiets Berlin ABC) in einem sogenannten Splitterberuf besuchen.
Förderzeitraum und Fristen
- Gefördert werden neue Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben.
- Förderanträge müssen in der Regel spätestens sechs Monate nach Beginn der Ausbildung erfolgen.
- Abweichend davon beträgt die Antragsfrist für eine Förderung bei Verbundausbildung und für eine Förderung in Splitterberufen zum Besuch einer auswärtigen Berufsschule sechs Monate nach Beginn der Verbundausbildung bzw. Beschulung.
- Wenn Sie den Antrag auf Förderung stellen möchten, können Sie den Antrag online ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und elektronisch an die zuständige Stelle senden.
- Die zuständige Behörde überprüft dann Ihre Angaben und fragt, wenn noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihres Antrags informiert.
- Wenn alle Bedingungen für die Förderung erfüllt sind und alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und der Zuschuss wird ausgezahlt. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, wird Ihr Antrag abgelehnt. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Ablehnungsbescheid nachlesen.
Voraussetzungen
-
Berliner Ausbildungsverhältnis
Das zu fördernde Ausbildungsverhältnis wurde bei einer zuständigen Berliner Kammer/ zuständigen Stelle in Berlin eingetragen. -
Bestehen der Probezeit
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Probezeit wurde erfolgreich bestanden. -
Erstausbildung
Es handelt sich bei dem zu fördernden Ausbildungsverhältnis um eine Erstausbildung, d.h. zuvor wurde keine weitere, staatlich anerkannte Ausbildung oder Studium erfolgreich abgeschlossen.
Ausnahmen davon sind nur bei der Förderung von Verbundausbildungen möglich. -
ggf. bei Verbundausbildung
Im eigenen Betrieb können nicht alle vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden? Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, die Kosten einer Verbundausbildung mit anderen Betrieben, Bildungsträgern oder schulischen / hochschulischen Einrichtungen mit Sitz im Land Berlin zu bezuschussen, um die Ausbildungsqualität sicherzustellen. -
ggf. bei Besuch einer auswärtigen Berufsschule in sogenannten Splitterberufen
Splitterberufe sind die Ausbildungsberufe, die im Land Berlin so selten ausgebildet werden, dass keine eigene Berufsschulklasse zustande kommt und eine Berufsschule außerhalb des Tarifgebietes Berlin ABC besucht werden muss. -
ggf. bei Benachteiligten
Personen mit fehlender oder geringer schulischer Qualifikation haben schlechtere berufliche Startchancen. Durch das Förderprogramm wird diesen vielfach eine berufliche Integration ermöglicht.
Förderfähig sind Betriebe, die Personen, die keinen Schulabschluss (Abgangszeugnis) besitzen, lediglich über die Berufsbildungsreife (BBR & eBBR) verfügen oder für die bei Schulabgang sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt war, ausbilden. -
ggf. bei atypische Frauen- oder Männer-Berufen
Die traditionellen Männer- bzw. Frauenberufe sind Frauen bzw. Männern weitgehend verschlossen. Berliner Unternehmen erhalten Anreize, Frauen bzw. Männer in diesen atypischen Berufen auszubilden. Bei sogenannten frauen- bzw. männeratypischen Berufen beträgt die Quote der weiblichen bzw. männlichen Auszubildenden weniger als 20 %. -
ggf. bei Erziehende / Pflegende
Antragsberechtigt sind Betriebe, die einer erziehenden Person mit mindestens einem Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Ausbildungsplatz im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Verfügung stellen.
Als erziehend gelten Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben.
Eine Förderung ist auch für Pflegende möglich, die nachweislich durch eine Kranken- oder Pflegekasse als Pflegeperson für eine andere Person anerkannt wurden. -
ggf. bei Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen
Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz durch Insolvenz des Betriebes oder des Trägers, Stilllegung des Betriebes oder in Folge einer von der zuständigen Landesbehörde gemäß § 33 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 24 der Handwerksordnung ausgesprochenen Untersagungen des Einstellens und Ausbildens im Land Berlin verloren haben, können ihre Ausbildung nicht beenden und haben damit schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Die Weiterführung der Ausbildung im übernehmenden Betrieb kann durch das FBB gefördert werden. -
ggf. bei Geflüchteten
Betriebe, die Ausbildungsplätze mit Personen besetzen, die über eine geltende Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens und eine Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung (und damit zur Berufsausbildung) verfügen und die höchstens 5 Jahre vor Beginn der Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind (gilt: ab Ausbildungsbeginn 01.09.2021), können hierfür gefördert werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)
Füllen Sie den Antrag vollständig mit allen erforderlichen Erklärungen zur Datenverarbeitung aus und reichen Sie ihn ein. Nutzen Sie dafür am besten die angebotene Online-Abwicklung. -
Berufsausbildungsvertrag
registrierter Berufsausbildungsvertrag der zuständigen Kammer / zuständigen Stelle für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis (in Kopie) -
Eintragungsbestätigung der zuständigen Kammer / zuständigen Stelle
Eingangsbestätigung der zuständigen Kammer / zuständigen Stelle für das zu fördernde Ausbildungsverhältnis (in Kopie) -
zusätzliche Unterlagen für eine Förderung bei Verbundausbildung
- Bestätigung der Notwendigkeit der Verbundausbildung durch die zuständige Kammer / zuständige Stelle
- Kooperationsvertrag zwischen Stammbetrieb (Antragssteller) und Verbundpartner inklusive aller Anlagen (zum Beispiel: Ausbildungsplan, Matrix, detaillierte Inhaltsangaben zur Prüfungsvorbereitung, Dauer, Kosten, Teilnehmende, etc.)
- Rechnung/en und Zahlungsnachweis/e der Kosten der Verbundausbildung gemäß vertraglicher Regelung mit dem Verbundpartner bzw. für die ausschließliche Prüfungsvorbereitung
- Anwesenheitsnachweis/e vom Verbundpartner
-
zusätzliche Unterlagen für eine Förderung bei Besuch einer auswärtigen Berufsschule in Splitterberufen
- tabellarischer Lebenslauf des Auszubildenden mit eigenhändiger Unterschrift für den Zeitraum von Beendigung der allgemeinbildenden Schule bis zum Beginn der Berufsausbildung beim Antragssteller
- entsprechende Nachweise zum Lebenslauf wie zum Beispiel Abschluss- oder Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule, Zeugnisse/Zertifikate weiterer Qualifikationen, ggf. Meldebescheinigung der Agentur für Arbeit/Jobcenter, etc.
- ggf. Befreiung vom Berliner Berufsschulunterricht durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, soweit eine Berufsschule außerhalb von Berlin/Brandenburg besucht wird
- Teilnahmebestätigungen der Berufsschule bzw. überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte außerhalb Berlins
-
zusätzliche Unterlagen für eine Förderung bei Ausbildung von benachteiligten Personen
- tabellarischer Lebenslauf des Auszubildenden mit eigenhändiger Unterschrift für den Zeitraum von Beendigung der allgemeinbildenden Schule bis zum Beginn der Berufsausbildung beim Antragssteller
- entsprechende Nachweise zum Lebenslauf wie zum Beispiel Abschluss- oder Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule, Zeugnisse/Zertifikate weiterer Qualifikationen, ggf. Meldebescheinigung der Agentur für Arbeit/Jobcenter, etc.
- die letzten drei Lohn-/ Gehaltsabrechnungen (in Kopie)
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zusätzliche Unterlagen für eine Förderung in atypischen Frauen- bzw. Männer-Berufen
- tabellarischer Lebenslauf des Auszubildenden mit eigenhändiger Unterschrift für den Zeitraum von Beendigung der allgemeinbildenden Schule bis zum Beginn der Berufsausbildung beim Antragssteller
- entsprechende Nachweise zum Lebenslauf wie zum Beispiel Abschluss- oder Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule, Zeugnisse/Zertifikate weiterer Qualifikationen, ggf. Meldebescheinigung der Agentur für Arbeit/Jobcenter, etc.
- die letzten drei Lohn-/ Gehaltsabrechnungen (in Kopie)
-
zusätzliche Unterlagen für eine Förderung der Ausbildung von erziehenden/pflegenden Personen
- tabellarischer Lebenslauf des Auszubildenden mit eigenhändiger Unterschrift für den Zeitraum von Beendigung der allgemeinbildenden Schule bis zum Beginn der Berufsausbildung beim Antragssteller
- entsprechende Nachweise zum Lebenslauf wie zum Beispiel Abschluss- oder Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule, Zeugnisse/Zertifikate weiterer Qualifikationen, ggf. Meldebescheinigung der Agentur für Arbeit/Jobcenter, etc.
- die letzten drei Lohn-/ Gehaltsabrechnungen (in Kopie)
- Bestätigung des Finanzamts über Lohnsteuerklasse und Freibetrag des/der Erziehende/Pflegende
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie)
- ggf. soweit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) bezogen werden, Bescheid über Hilfen zum Lebensunterhalt o.ä. (in Kopie)
- ggf. Bestätigung der Kranken- oder Pflegekasse über die Anerkennung als Pflegeperson für eine andere Person
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zusätzliche Unterlagen für eine Förderung bei Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenz/Betriebsstilllegungen
- tabellarischer Lebenslauf des Auszubildenden mit eigenhändiger Unterschrift für den Zeitraum von Beendigung der allgemeinbildenden Schule bis zum Beginn der Berufsausbildung beim Antragssteller
- entsprechende Nachweise zum Lebenslauf wie zum Beispiel Abschluss- oder Abgangszeugnis der allgemeinbildenden Schule, Zeugnisse/Zertifikate weiterer Qualifikationen, ggf. Meldebescheinigung der Agentur für Arbeit/Jobcenter, etc.
- die letzten drei Lohn-/ Gehaltsabrechnungen (in Kopie)
- registrierter Berufsausbildungsvertrag und Eingangsbestätigung der zuständigen Kammer/ zuständigen Stelle mit dem vorherigen Ausbildungsbetrieb (in Kopie)
- Kündigungsschreiben des vorherigen Ausbildungsbetriebes bzw. Insolvenzverwalters (in Kopie)
-
zusätzliche Unterlagen für eine Förderung der Ausbildung von Geflüchteten
- die letzten drei Lohn-/ Gehaltsabrechnungen (in Kopie)
- gültige Ausweispapiere zum Nachweis des aktuellen Aufenthaltsstatus (in Kopie)
- Niederschrift zum Asylantrag in Deutschland mit dem Datum der Antragsstellung oder eine sonstige Bestätigung der Angaben durch die zuständige Ausländerbehörde (in Kopie)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
innerhalb von 4 Wochen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Land Berlin hat die Handwerksammer Berlin mit der Umsetzung des Förderprogramms FBB beauftragt. Die Umsetzung durch die Handwerkskammer Berlin bedeutet nicht, dass nur Ausbildungen in Handwerksberufen förderfähig sind. Vielmehr sind alle Ausbildungsverhältnisse der Betriebe der freien Wirtschaft und freien Berufe förderfähig, sofern einer der Fördertatbestände erfüllt ist.