Anerkennungsstatus als Einrichtung der Erwachsenenbildung erneut nachweisen
[Der Online-Dienst befindet sich in der Entwicklung und wird voraussichtlich Ende Januar 2026 zur Verfügung stehen.]
Der Anerkennungsstatus als "Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin" wird regelmäßig durch die zuständige Senatsverwaltung überprüft. Daher werden anerkannte Träger aufgefordert, aktuelle Angaben zu Ihrer Einrichtung zu machen. Die Fortführung der Anerkennung ist ausschließlich durch dieses Prüfverfahren möglich.
Verfahrensablauf
Der Anerkennungsstatus als "Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin" wird regelmäßig durch die zuständige Senatsverwaltung überprüft. Daher werden anerkannte Träger aufgefordert, aktuelle Angaben zu Ihrer Einrichtung zu machen. Die Fortführung der Anerkennung ist ausschließlich durch dieses Prüfverfahren möglich.
Verfahrensablauf
- Ihren Anerkennungsstatus als Einrichtung der Erwachsenenbildung können Sie ausschließlich im Online-Verfahren nachweisen. Füllen Sie den Antrag online aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Ihre Angaben werden elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die Anerkennungsstelle überprüft Ihre Angaben. Im Anschluss erhalten sie eine Mitteilung darüber, ob Sie weiterhin die Voraussetzungen als anerkannter Träger der Erwachsenenbildung in Berlin erfüllen.
- Sind weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt, behalten Sie Ihren Status als anerkannter Träger der Erwachsenenbildung im Land Berlin. Erfüllen Sie die im Gesetz definierten Voraussetzungen nicht mehr, ist die Anerkennung zu widerrufen.
Voraussetzungen
-
Sie sind eine anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung und erfüllen weiterhin alle Voraussetzungen für die Anerkennung
Ihre Einrichtung
- ist eine juristische Person,
- ist gemeinnützig,
- hat einen Verwaltungssitz und einen Tätigkeitsbereich in Berlin,
- nimmt Aufgaben der Erwachsenenbildung gemäß § 2 wahr,
- hat im Zeitraum seit Erteilung der Anerkennung Angebote der Erwachsenenbildung angeboten,
- verfügt über angestelltes Personal für die Programmentwicklung und Programmdurchführung,
- beschäftigt für ihre Angebote Lehrpersonal, das fachlich und für den Bereich der Erwachsenenbildung qualifiziert ist,
- macht ihr Angebot öffentlich zugänglich und
- wendet Instrumente zur Qualitätssicherung in regelmäßigen zeitlichen Abständen an, wobei in Einrichtungen mit mehr als zehn festangestellten Mitarbeitenden ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem eingerichtet sein soll.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Prüfung des Anerkennungsstatus als Einrichtung für Erwachsenenbildung
Die Prüfung des Anerkennungsstatus erfolgt ausschließlich über das Online-Verfahren. -
Satzung, Gesellschaftsvertrag, Errichtungsgesetz oder anderer Nachweis
Abhängig von der Rechtsform ihrer Einrichtung ist ein geeigneter Nachweis erforderlich. -
Auszug aus dem Amtsregister
Je nach Rechtsform ihrer Einrichtung sind aktuelle Auszüge aus dem Amtsregister zu erbringen. Diese können z. B. Auszüge aus dem Handels-, Vereins- oder Stiftungsregister oder ähnliche Nachweise sein. Viele Registerauszüge können Sie kostenlos online über das Registerportal der Länder abrufen (siehe „Weiterführende Informationen“) -
Nachweis über die Gemeinnützigkeit
z. B. Kopie des letzten Freistellungsbescheids ihres zuständigen Finanzamtes -
Jahresberichte/ Tätigkeitsberichte/Programmangebote
Nachweise für den Zeitraum seit Erteilung der Anerkennung, dass Ihre Einrichtung Angebote zur Erwachsenenbildung gemacht hat und zukünftig weiterhin anbieten wird. -
Ggf. anonymisierter Stellenplan
Nachweis für die fachliche Qualifikation des Personals. Entfällt, wenn in Ihrer Einrichtung ausnahmslos ehrenamtliches Personal engagiert ist. -
Nachweis der Instrumente zur Qualitätssicherung
- Nachweis für Qualitätssicherung bei mehr als zehn festangestellten Mitarbeitenden mit Zertifikat (bspw. AZAV, LQW, ISO 9000)
- Nachweis für Qualitätssicherung bei mehr als zehn festangestellten Mitarbeitenden ohne Zertifikat (Beschreibung Ihres Qualitätsmanagementkonzepts)
- Nachweis für Qualitätssicherung bis einschließlich zehn festangestellten Mitarbeitenden (Beschreibung Ihrer Instrumente zur Qualitätssicherung in ihren Angeboten der Erwachsenbildung)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 4 bis 6 Wochen, sofern allen Unterlagen vollständig und plausibel vorliegen.