Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen verlängern
Verfahrensablauf
1. Um als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen Ihre bestehende SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Das können Sie online erledigen.
2. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
3. Zahlen Sie die Verwaltungsgebühr.
4. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
5. Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig eine SMC-B (Security Module Card Typ B) bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl. Vertrauensdiensteanbieter sind zugelassene Anbieter digitaler Zertifikate, mit denen z. B. elektronische Signaturen erstellt oder Authentifizierungen vorgenommen werden können (mehr in den FAQ eGBR unter "Weiterführende Informationen").
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Unternehmenskonto (MUK).
Voraussetzungen
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Sie sind eine Institution mit Beschäftigten aus Gesundheitsfachberufen, die nicht in Kammern organisiert sind
Das eGBR befindet sich derzeit im Aufbau. Aktuell können folgende Leistungserbringerinstitutionen ihre SMC-B beim eGBR verlängern (Stand: 02.04.2025):
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Ergotherapiepraxen
- Logopädische Praxen
- Podologische Praxen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
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Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie benötigen Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN. Alternativ halten Sie Ihr „Benutzername/Passwort“ oder Ihr Elster-Zertifikat bereit.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Verlängerung der SMC-B als Institution mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind
Bitte stellen Sie den Antrag online. -
Nachweis über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (als Scan oder Foto)
(zum Beispiel Vollmacht, Satzung) - IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
- Nummer der alten SMC-B
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Gebühren
- 40,00 Euro: Verwaltungsgebühr des eGBR.
- Die Kosten für die Bereitstellung der SMC-B können je nach Vertrauensdienst (VDA) variieren. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2-4 Woche
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt.
Ärztliches Fachpersonal, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker erhalten ihre SMC-B über deren Kammern.
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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