Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für Ärztinnen und Ärzte, für Personen in Gesundheitsfachberufen und für Apothekerinnen und Apotheker.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsfachberuf einen Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Das können Sie online erledigen.

2. Zahlen Sie die Verwaltungsgebühr.

3. Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.

4. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.

5. Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl. Vertrauensdiensteanbieter sind zugelassene Anbieter digitaler Zertifikate, mit denen z. B. elektronische Signaturen erstellt oder Authentifizierungen vorgenommen werden können (mehr in den FAQ eGBR unter "Weiterführende Informationen").

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie gehören zur Berufsgruppe der nicht-approbierte Personen in einem Gesundheitsfachberuf
    Das eGBR befindet sich derzeit im Aufbau. Aktuell können die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen ihren eHBA beim eGBR beantragen (Stand: 02.04.2025):
    • Pflegefachleute
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
    • Logopädinnen und Logopäden
    • Podologinnen und Podologen
    • Hebammen
    • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Sie benötigen Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN. Alternativ halten Sie Ihr „Benutzername/Passwort“ bereit.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
    Bitte stellen Sie den Antrag online.
  • Berufsberechtigung/Berufserlaubnisurkunde (als Scan oder Foto)
  • Bei Namensänderung: Nachweis
    (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Gebühren

  • 40,00 Euro: Verwaltungsgebühr des eGBR.
  • Die Kosten für die Bereitstellung des eHBA können je nach Vertrauensdienst (VDA) variieren. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt.

Ärztliches Fachpersonal, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker erhalten ihre eHBA über deren Kammern.

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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