Anerkennung eines betreuungsspezifischen Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls verlängern
Die bundesweite Anerkennung eines betreuungsspezifischen Sachkundelehrgangs und/oder von anerkannten Einzelmodulen ist 5 Jahre gültig. Wenn Sie nach 5 Jahren diese Lehrgänge bzw. Einzelmodule weiterhin anbieten wollen, müssen Sie eine Verlängerung der Anerkennung beantragen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie als Anbieter von Sachkundelehrgängen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Verängerung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Verängerung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls ausgestellt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie als Anbieter von Sachkundelehrgängen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Verängerung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Verängerung der Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls ausgestellt.
Voraussetzungen
- Der Hauptsitz des Anbieters ist in Berlin.
- Die Absolvierung des Lehrgangs soll für Teilnehmende in Teilzeit oder auch berufsbegleitend möglich sein.
-
Der Anbieter setzt geeignete Lehrkräfte ein.
Geeignete Lehrkräfte haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium und verfügen über die zur entsprechenden Wissensvermittlung erforderlichen fachlichen Kenntnisse. -
Für den Sachkundelehrgang ist ein Mindestumfang von 270 Zeitstunden vorgesehen.
Inhalt und Umfang der Sachkundevermittlung bezüglich der einzelnen Module sind gesetzlich geregelt. -
Die Module schließen mit einer Prüfung ab.
Die Module müssen mit einer Prüfung abschließen und sollen so gestaltet sein, dass nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch dessen praxisorientierte Anwendung in Übungen ermöglicht wird. - Es liegt ein transparentes und nachprüfbares Verfahren für die Durchführung der Modulprüfungen vor.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Verlängerung der Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls
Bitte stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag. - Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (soweit vorhanden)
- Schulungsvertrag
- Kalkulationsblatt des Trägers
- Liste der Lehrenden
- Kopien der Qualifizierungsnachweise von allen Lehrenden
- Eigenerklärung
- Lehrprogramm oder Modulhandbuch
- Prüfungsordnung, inklusive Bewertungsschlüssel
- Muster einer Prüfungsbescheinigung oder eines Zeugnisses
Gebühren
Bei der Verlängerung der Anerkennung kann die Gebühr um ein Drittel ermäßigt werden.
- 1.654,00 Euro für die Anerkennung je Sachkundelehrgang
- 827,00 Euro für die Anerkennung einzelner Module
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate