Anerkennung eines betreuungsspezifischen Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls beantragen
Wer einen Sachkundelehrgang nach dem Betreuungsorganisationsgesetz oder einzelne Module davon anbieten möchte, muss sie auf Antrag anerkennen lassen. Erst dadurch gelten die Abschlusszeugnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Lehrgänge oder Einzelmodule als Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Wer sich als Betreuerin oder Betreuer registrieren lassen möchte, benötigt einen solchen bundesweit gültigen, vollständigen Sachkundenachweis.
Die Sachkundelehrgänge sollen für alle zugänglich sein - für Personen mit oder ohne betreuungsspezifische Vorkenntnisse. Wenn jemand schon einen Teil der geforderten Sachkunde nachweisen kann, kann er oder sie durch den Abschluss einzelner Module die noch fehlenden Kenntnisse nachholen und so den vollständigen Sachkundenachweis erlangen.
Die Anerkennung eines Lehrganges oder von einzelnen seiner Module gilt bundesweit und ist auf 5 Jahre befristet.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie als Anbieter von Sachkundelehrgängen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls ausgestellt.
Die Sachkundelehrgänge sollen für alle zugänglich sein - für Personen mit oder ohne betreuungsspezifische Vorkenntnisse. Wenn jemand schon einen Teil der geforderten Sachkunde nachweisen kann, kann er oder sie durch den Abschluss einzelner Module die noch fehlenden Kenntnisse nachholen und so den vollständigen Sachkundenachweis erlangen.
Die Anerkennung eines Lehrganges oder von einzelnen seiner Module gilt bundesweit und ist auf 5 Jahre befristet.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie als Anbieter von Sachkundelehrgängen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung des Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls ausgestellt.
Voraussetzungen
- Der Hauptsitz des Anbieters ist in Berlin.
- Die Absolvierung des Lehrgangs soll für Teilnehmende in Teilzeit oder auch berufsbegleitend möglich sein.
-
Der Anbieter setzt geeignete Lehrkräfte ein.
Geeignete Lehrkräfte haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium und verfügen über die zur entsprechenden Wissensvermittlung erforderlichen fachlichen Kenntnisse. -
Für den Sachkundelehrgang ist ein Mindestumfang von 270 Zeitstunden vorgesehen.
Inhalt und Umfang der Sachkundevermittlung bezüglich der einzelnen Module sind gesetzlich geregelt. -
Die Module schließen mit einer Prüfung ab.
Die Module müssen mit einer Prüfung abschließen und sollen so gestaltet sein, dass nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch dessen praxisorientierte Anwendung in Übungen ermöglicht wird. - Es liegt ein transparentes und nachprüfbares Verfahren für die Durchführung der Modulprüfungen vor.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs oder Einzelmoduls
Bitte stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag. - Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (soweit vorhanden)
- Schulungsvertrag
- Kalkulationsblatt des Anbieters
- Liste der Lehrenden
- Kopien der Qualifizierungsnachweise von allen Lehrenden
- Eigenerklärung
- Lehrprogramm oder Modulhandbuch
- Prüfungsordnung, inklusive Bewertungsschlüssel
- Muster einer Prüfungsbescheinigung oder eines Zeugnisses
Gebühren
- 1.654,00 Euro für die Anerkennung je Sachkundelehrgang
- 827,00 Euro für die Anerkennung einzelner Module
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Monate