Anerkennung für betreuungsspezifische Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge beantragen

Hochschulen, die betreuungsspezifische Studiengänge anbieten, müssen diese auf Antrag anerkennen lassen. Dasselbe gilt für betreuungsspezifische Aus- und Weiterbildungsgänge durch oder in Kooperation mit Hochschulen für Teilnehmende ohne Hochschulreife.

Erst durch die Anerkennung der Studiengänge bzw. der Aus- und Weiterbildungsgänge gelten die Abschlüsse der Absolventen als vollständiger Sachkundenachweis. Den Absolventen wird dadurch ohne weitere Nachweise der Zugang zur Registrierung als berufliche Betreuerinnen und Betreuer ermöglicht.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie als Hochschule oder kooperierende Hochschule einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Anerkennung für betreuungsspezifische Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge.
2. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
3. Im Ergebnis der Antragsprüfung wird ein Bescheid über die Anerkennung des betreuungsspezifischen Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgangs ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Der Standort der Hochschule ist in Berlin.
  • Der betreuungsspezifische Studiengang muss bereits nachweislich akkreditiert sein.
  • Der betreuungsspezifische Studiengang muss sämtliche Sachkundeanforderungen vermitteln.
  • Die Verleihung eines akademischen Grades nach erfolgreichem Abschluss des betreuungsspezifischen Studiengangs muss belegt werden.
  • Die betreuungsspezifischen Aus- und Weiterbildungsgänge sollen auf wissenschaftlichem Niveau deutlich umfangreichere Kenntnisse als ein Sachkundelehrgang vermitteln.
    Das bedeutet, sowohl die Inhalte der für den Sachkundelehrgang bestimmten Module, als auch ihr Umfang, sind verbindlich.
  • Die betreuungsspezifischen Aus- und Weiterbildungsgänge müssen einen Mindestumfang von 270 Zeitstunden umfassen.
    Aufgrund der Komplexität sollte ein größerer Gesamtumfang eingeplant werden.
  • Bei betreuungsspezifischen Aus- und Weiterbildungsgängen muss geprüftes Wissen vermittelt und durch ein entsprechendes Zeugnis des Anbieters nachgewiesen werden.
  • Bei betreuungsspezifischen Aus- und Weiterbildungsgängen können Unterrichtseinheiten auch in die bei Hochschulen übliche Einheit der ECTS umgerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung für betreuungsspezifische Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge
    Bitte stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag.
  • Zur Anerkennung von Studiengängen: Nachweise und Ordnungen
    • Zugangs- und Zulassungsordnung
    • Studien- und Prüfungsordnung
    • Modulhandbuch
    • Praktikumsordnung
    • Liste der Lehrenden
  • Zur Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsgängen: Nachweise und Ordnungen
    • Curriculum
    • Darstellung der Zugangsvoraussetzungen
    • Prüfungsordnung
    • Liste der Lehrenden
    • Kopien der Qualifizierungsnachweise für alle Lehrenden
    • Eigenerklärung
    • Finanzierungsplanung bezogen nur auf den Aus- und Weiterbildungsgang
    • Muster eines Zeugnisses

Gebühren

1.654,00 Euro je Studien-, Aus- und Weiterbildungsgang

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Monate

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