Staatsaufsicht - Beschwerde über die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin einreichen

Sollte die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin) sich absichtlich oder versehentlich nicht an geltendes Recht halten, können Sie sich bei der Rechtsaufsicht beschweren. Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die IHK Berlin beziehen. Es ist allerdings nicht Aufgabe der Rechtsaufsicht, individuelle Ansprüche von Mitgliedern durchzusetzen oder individuellen Rechtsrat zu erteilen wie ein Rechtsanwalt. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, die Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage).

Verfahrensablauf:
  1. Ihre Beschwerde reichen Sie in Textform bei der Staatsaufsicht Berlin ein. Sie sollten dabei den Sachverhalt konkret aufführen.
  2. Die Beschwerde wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert.
  3. Möglicherweise wird die Beschwerde mit der Bitte um eine Prüfung und zur Verfassung einer Stellungnahme an die IHK Berlin weitergeleitet. Diese wird schlussendlich an die Staatsaufsicht zurückübermittelt.
  4. Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Staatsaufsicht.

Voraussetzungen

  • Die Beschwerde betrifft die IHK Berlin.
  • Es liegt ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht vor.
  • Es geht nicht um Themen der Ausbildung.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerdegegenstand
    Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform).
  • Schriftverkehr mit der IHK Berlin, falls vorhanden
    Sofern bereits Kontakt mit der IHK Berlin aufgenommen wurde und diese der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
  • Sofern Ermittlungen erforderlich sind beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.

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