Steuerberatung - Berechtigung zur Führung der Berufszusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" beantragen
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und europäische Rechtsanwälte, die sich auf die Steuerberatung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe spezialisiert haben, können auf Antrag die Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" erhalten.
Um diese Zusatzbezeichnung führen zu dürfen, müssen sie eine mündliche Prüfung bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Bewerberinnen und Bewerber von der Prüfung befreit werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Über die Verleihung der Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" wird eine Urkunde von der Steuerberaterkammer ausgestellt.
Verfahrensablauf
1. Die Berechtigung zur Führung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen. Im Antrag können Sie sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Teilnahme an der ansonsten verpflichtenden mündlichen Prüfung befreien lassen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefreiung erfüllen oder lädt Sie zu einem Termin für die mündliche Prüfung vor einem Sachkunde-Ausschuss ein.
5. Die Verleihung der Berechtigung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Um diese Zusatzbezeichnung führen zu dürfen, müssen sie eine mündliche Prüfung bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Bewerberinnen und Bewerber von der Prüfung befreit werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Über die Verleihung der Zusatzbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" wird eine Urkunde von der Steuerberaterkammer ausgestellt.
Verfahrensablauf
1. Die Berechtigung zur Führung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist mit dem vorgesehenen Antrag online oder postalisch bei der Steuerberaterkammer zu beantragen. Im Antrag können Sie sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Teilnahme an der ansonsten verpflichtenden mündlichen Prüfung befreien lassen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Prüfungsbefreiung erfüllen oder lädt Sie zu einem Termin für die mündliche Prüfung vor einem Sachkunde-Ausschuss ein.
5. Die Verleihung der Berechtigung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde, diese wird Ihnen per Post zugesandt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
- Sie sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt oder niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
- Sie können eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Bewertungsgesetzes nachweisen
-
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante „Benutzername/Passwort“.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Führung des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung
Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der Steuerberaterkammer ausreichend. -
Lebenslauf
mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang. -
Nur im Falle der Befreiung von der mündlichen Prüfung: Sachkundenachweis
Geeignete Nachweise wie z.B. Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über eine einschlägige Ausbildung im Steuerrecht und mindestens drei jährigen Steuerberatungserfahrung in einem buchführenden land- und forstwirtschaftliche Betrieb, wenn Sie sich von der Teilnahme an der mündlichen Prüfung befreien lassen möchten. -
Nur im Falle der Befreiung von der mündlichen Prüfung: Arbeitgeberbescheinigung
Nachweise der praktischen Tätigkeit im Sinne des § 44 Abs. 2 S. 2 StBerG durch Vorlage einer Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers, wenn Sie sich von der Teilnahme an der mündlichen Prüfung befreien lassen möchten.
Gebühren
ca. 150,00 Euro
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin den Zusatz Landwirtschaftliche Buchstelle verliehen bekommen, wenn Ihre berufliche Niederlassung im Kammerbezirk Berlin liegt.