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Steuerberatung - Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung einer weiteren Beratungsstelle beantragen
Steuerberaterinnen/Steuerberater und Berufsausübungsgesellschaften können weitere Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen unterhalten. Diese müssen von einem anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort geleitet werden.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag für eine Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung eine Ausnahme vom dieser Leitererfordernis zulassen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann mit Auflagen verbunden werden.
Wenn die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung weiterhin erfüllt sind, kann die Ausnahmegenehmigung verlängert werden. Dazu muss erneut nachweisen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung weiterer Beratungsstellen". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Sie erhalten einen Gebührenbescheid und das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Die zuständige Steuerberaterkammer kann auf Antrag für eine Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung eine Ausnahme vom dieser Leitererfordernis zulassen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann mit Auflagen verbunden werden.
Wenn die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung weiterhin erfüllt sind, kann die Ausnahmegenehmigung verlängert werden. Dazu muss erneut nachweisen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen "Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung weiterer Beratungsstellen". Das können Sie online oder postalisch erledigen.
2. Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer Berlin ein und bezahlen Sie die Gebühr.
3. Die Steuerberaterkammer prüft anschließend, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
4. Sie erhalten einen Gebührenbescheid und das Ergebnis wird Ihnen per Post mitgeteilt.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, geben Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Steuerberaterkammer Berlin gern nähere Auskunft.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
Voraussetzungen
-
für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
Sie sind bereits niedergelassener Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte und wollen eine weitere berufliche Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung in Berlin unterhalten, ohne einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort als Leitung einzusetzen. -
für Berufsausübungsgesellschaften
Sie sind neue anerkannte und bereits niedergelassene Berufsausübungsgesellschaft und wollen eine weitere berufliche Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung in Berlin unterhalten, ohne einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten vor Ort als Leitung einzusetzen. -
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder eine verifizierte Steuerberater-Identität der Steuerberaterplattform.
Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung die Variante "ELSTER-Zertifikat" oder "Online-Ausweis (eID)". -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Es stehen Kreditkarte, Giropay, Lastschrift und Bezahlung per Überweisung als Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Unterhaltung weiterer Beratungsstellen
Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist ein formloser Antrag bei der Steuerberaterkammer ausreichend.
Gebühren
170,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn sich ihre weitere Beratungsstelle bzw. Zweigniederlassung im Kammerbezirk Berlin befindet.
Für Sie zuständig
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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