Erdaufschluss - Geothermal Response Test beantragen

Wer Erdwärme nutzen möchte, zum Beispiel zum Heizen von Gebäuden, und dafür eine Erdwärmeanlage betreiben muss, benötigt eine wasserbehördliche Erlaubnis. Bei Erdwärmeanlagen mit mehr als 30 kW Heizleistung muss zuerst ein Geothermal Response Test bei der Wasserbehörde beantragt und durchgeführt werden.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Durchführung eines Geothermal Response Tests bei der Wasserbehörde.
  2. Die Wasserbehörde prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
  3. Anschließend können Sie einen Antrag für die Grundwasserbenutzung einer Erdwärmeanlage mit mehr als 30 kW Heizleistung stellen.

Voraussetzungen

  • Die Erdwärmeanlage hat mehr als 30 kW Heizleistung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Geothermal-Response-Test
    Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein.
  • Übersichts- und Lageplan
    Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks im Maßstab 1:5.000 und bemaßter Lageplan mit Eintrag der geplanten Standorte der Erdwärmesonden sowie der zugehörigen Leitungen im Maßstab 1:200.
  • Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels
  • Angabe des Sondentyps (Doppel-U-Sonde, Einfach-U-Sonde)
  • Nachweis über die Beauftragung eines nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten Bohrunternehmens
  • Bei Vertretung: Bauherrenvollmacht
    • Bauherrenvollmacht mit Angabe des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst gestellt wird.
    • Bei einer GbR muss eine natürliche oder juristische Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden (Vordruck zum Antragsformular).

Gebühren

350,00 Euro: je Geothermal-Response-Test (GRT, TRT, eGRT)

Anmerkung: Bei der Erteilung einer Erlaubnis, in der mehrere diesbezügliche Tests zugelassen werden, wird die Gebühr für jeden zugelassenen GRT/ TRT/ eGRT erhoben.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2-3 Monate

Für Sie zuständig

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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