Erdaufschluss - Geothermal Response Test beantragen
Wer Erdwärme nutzen möchte, zum Beispiel zum Heizen von Gebäuden, und dafür eine Erdwärmeanlage betreiben muss, benötigt eine wasserbehördliche Erlaubnis. Bei Erdwärmeanlagen mit mehr als 30 kW Heizleistung muss zuerst ein Geothermal Response Test bei der Wasserbehörde beantragt und durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Durchführung eines Geothermal Response Tests bei der Wasserbehörde.
- Die Wasserbehörde prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid.
- Anschließend können Sie einen Antrag für die Grundwasserbenutzung einer Erdwärmeanlage mit mehr als 30 kW Heizleistung stellen.
Voraussetzungen
- Die Erdwärmeanlage hat mehr als 30 kW Heizleistung
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Geothermal-Response-Test
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. -
Übersichts- und Lageplan
Übersichtsplan über die Lage des Grundstücks im Maßstab 1:5.000 und bemaßter Lageplan mit Eintrag der geplanten Standorte der Erdwärmesonden sowie der zugehörigen Leitungen im Maßstab 1:200. - Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels
- Angabe des Sondentyps (Doppel-U-Sonde, Einfach-U-Sonde)
- Nachweis über die Beauftragung eines nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten Bohrunternehmens
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Bei Vertretung: Bauherrenvollmacht
- Bauherrenvollmacht mit Angabe des Gebührenschuldners, sofern der Antrag nicht durch diesen selbst gestellt wird.
- Bei einer GbR muss eine natürliche oder juristische Person mit ladungsfähiger Anschrift als Vertreter und Gebührenträger benannt werden (Vordruck zum Antragsformular).
Formulare
Gebühren
350,00 Euro: je Geothermal-Response-Test (GRT, TRT, eGRT)
Anmerkung: Bei der Erteilung einer Erlaubnis, in der mehrere diesbezügliche Tests zugelassen werden, wird die Gebühr für jeden zugelassenen GRT/ TRT/ eGRT erhoben.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
2-3 Monate
Weiterführende Informationen
- Erdwärmenutzung in Berlin - Leitfaden für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren mit einer Heizleistung bis 30 kW (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
- Pflichtenheft zur Methodik und Dokumentation thermohydrodynamischer Modellierungen im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens zum Betrieb von Erdwärmesondenanlagen mit einer Heizleistung von >30 kW (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
- Weitere Informationen zu Erdwärmenutzung und Bau von Erdsonden (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt)
- Erdaufschluss - Erlaubnis für die Nutzung von Erdwärme mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasser-Wärmepumpen und sonstiger Systeme beantragen (Dienstleistung)
Für Sie zuständig
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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