Arbeitsstipendium Bildende Kunst beantragen

Das Arbeitsstipendium im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst soll Sie dabei unterstützen, Ihre Arbeit künstlerisch weiterzuentwickeln. Der Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst umfasst Arbeiten auf Papier/Zeichnung, Bildhauerei, künstlerischer Film/Video, Installation, interdisziplinäre Kunst, Klangkunst, Urban Art/Kunst im Stadtraum, Künstlerische Fotografie, Malerei, digitale Kunst/Medienkunst und Performance. Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 16.000 Euro bzw. 24.000 Euro dotiert und werden in Raten à 2.000 Euro über einen Zeitraum von 8 bzw. 12 Monaten gezahlt. Mit dem Stipendium wird außerdem eine Teilnahme an einer Gruppenausstellung, einem Katalogbeitrag und einem Rahmenprogramm ermöglicht. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie die Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität bisheriger künstlerischer Arbeiten.

Ziel der Förderung
Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler, künstlerische Duos und Gruppen, die ihre künstlerische Weiterentwicklung oder bestimmte Arbeitsvorhaben wie zum Beispiel die Arbeit an einem bestimmten Thema, Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken etc. anstreben.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium. Das ist ausschließlich online möglich.
  • Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im Sommer des laufenden Jahres für das kommende Kalenderjahr ausgeschrieben.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
  • Das Antragsformular und die darin enthaltene Kurzbeschreibung des Arbeitsvorhabens müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Der künstlerische Lebenslauf mit Portfolio kann ggf. auf Englisch eingereicht werden. Bitte geben Sie ggf. Ihre Website im Antragsformular an.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
3. Ergebnis
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragsteller/innen voraussichtlich im Dezember 2024 per E-Mail informiert.
  • Ausgewählte Stipendiat/innen erhalten per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.
  • Die Namen der geförderten Künstler/innen und Gruppen werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Bewerbungen sind ab Anfang Juli 2024 bis 03.09.2024 möglich
    Die Bewerbungsfrist endet am 03.09.2024 um 11:00 Uhr. Die Online-Anträge müssen bis 11.00 Uhr eingegangen sein. Nach 11.00 Uhr ist eine Absendung nicht mehr möglich, begonnene Übertragungen werden dann automatisch abgebrochen.
  • Sie leben und arbeiten in Berlin
  • Sie haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder können eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen
  • Präsentation an Orten der Bildenden Kunst
    Gefördert werden nur Bildende Künstlerinnen und Künstler, die nachweislich ihre Arbeiten professionell an Orten der Bildenden Kunst im Rahmen von Ausstellungskontexten präsentieren (Museen, Ausstellungsräume, Projekträume etc.).
  • Arbeitsschwerpunkt in der Bildenden Kunst
    Bei spartenübergreifend arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, muss der Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Bildenden Kunst liegen.
  • Antrag in deutscher Sprache
    Der Antrag selbst muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Die Anlagen können englischsprachig sein.
  • Sie bewerben sich als einzelne Person oder Gruppe (GbR)
    Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen und GbR antragsberechtigte Rechtsformen. Aus den eingereichten Unterlagen muss ersichtlich sein, dass die Duos oder Gruppen seit mindestens 2 Jahren überwiegend zusammenarbeiten. Duos und Gruppen, die sich erst zum Zweck der Antragstellung neu zusammenschließen, sind nicht antragsberechtigt. Bei Gruppen müssen mehr als 50% der Gruppenmitglieder mit 1. Wohnsitz in Berlin gemeldet sein (bei einer Gruppe aus 2 Personen also beide, bei Gruppen aus 3 Personen mindestens 2 etc.).
  • Doppelförderung/zeitgleiche Förderungen oder Stipendien
    • Eine Bewerbung für das Arbeitsstipendium ist möglich, auch wenn Sie sich für andere Stipendien beworben haben. Sie müssen allerdings mitteilen, wenn Sie eine Zusage für ein anderes Stipendium erhalten, so dass geprüft werden kann, ob beide kombinierbar sind. Das Arbeitsstipendium ist mit Ausnahme des Recherchestipendiums Bildende Kunst mit anderen Stipendien des Landes Berlins bis zu einer Höhe von 24.000 Euro pro Jahr kombinierbar.
    • Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Künstler/innen für das Förderjahr bereits ein Stipendium der Stiftung Kunstfonds Bonn erhalten haben.
    • Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderer ist das Arbeitsstipendium frei kombinierbar. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall unbedingt, ob durch die Förderbedingungen des anderen Stipendiums eine gleichzeitige Annahme ausgeschlossen wird.
    • Kombinationen mit Projektförderung sind zulässig.
  • Keine Immatrikulation und Lehrtätigkeit als Professor/in an Hochschule
    • Antragstellende dürfen zum Zeitpunkt des Antrags nicht an einer Hochschule immatrikuliert (auch mit dem Ziel der Promotion) oder an einer Hochschule als Professor/in tätig sein.
    • Sollte das Studium erst vor kurzer Zeit beendet worden sein, ist die Beendigung unaufgefordert zu belegen (bitte Bescheinigung an den CV anhängen - keine Mitzählung dieser Seite bei der maximalen Seitenanzahl der Datei „Künstlerischer Lebenslauf und Portfolio“).

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung durch das Arbeitsstipendium Bildende Kunst
    ausschließlich online möglich
    • Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im Format PDF bereit.
  • Ausführliche Erläuterung Arbeitsvorhaben (max. 2 DIN A4 Seiten, pdf-Datei, max. 5 MB)
    • Dateiname für die Onlinebewerbung: AV_Name Antragsteller_2025
    • Sie können auch hier als Anhaltspunkte die für die Kurzbeschreibung gestellten Fragen verwenden. Für Bewerbungen von Duos oder Gruppen gilt ebenfalls die maximale Seitenzahl von 2 Din A4-Seiten.
  • Künstlerischer Lebenslauf (CV) mit Portfolio (max. 10 Din A4- Seiten, max. 10 MB, PDF-Datei)
    • Dateiname für die Onlinebewerbung: CV_Name Antragsteller_2025
    • In dieser zusammengefassten Datei sollten im Portfolio Fotos oder sonstiges Bildmaterial abgeschlossener Arbeiten/Ausstellungen etc. dargestellt werden. Bei Film- und Videomaterial sollten im Portfolio Stills und eine kurze Beschreibung der Arbeit inklusive aufrufbarer Links angegeben werden. Bitte konzentrieren Sie sich auf Arbeiten aus den letzten drei Jahren. Im CV-Teil bitte Stipendien, Auszeichnungen, Liste der Ausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen nennen.
    • Bei Gruppenbewerbungen sind die Lebensläufe in einer Datei zusammenzuführen. Auch für Gruppenbewerbungen beträgt die maximale Seitenanzahl 10 DinA4-Seiten.
    • Hinweis: Künstlerische Lebensläufe mit Portfolios mit einer Länge von mehr als 10 DIN A4-Seiten werden nicht akzeptiert. Ein Deckblatt ist nicht vorgesehen. Der entsprechende Antrag wird im Sinne der Gleichbehandlung aller Antragsteller/innen formal ausgeschlossen.
  • Identitätsnachweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin mit konkreter Meldeadresse
    • Dateiname für die Onlinebewerbung: MB_ Name Antragsteller _2025
    • Eine Kopie beider Seiten des Personalausweises, vom Pass oder Passersatz, falls dieser Ihre Meldeadresse enthält.
    • Eine Kopie des deutschen Reisepasses ist nicht ausreichend, wenn dieser nicht Ihre konkrete Meldeanschrift enthält. Dann ist eine Meldebestätigung oder Meldebescheinigung einzusenden. Falls im Aufenthaltsdokument Ihre Meldeadresse vermerkt ist, genügt eine Kopie der entsprechenden Seite.
    • Ein Nachweis der genauen Meldeadresse ist zwingend notwendig. Bei Gruppenbewerbungen sind die Bestätigungen in einer Datei zusammenzuführen. Für jedes Gruppenmitglied muss ein Nachweis erbracht werden.
    • Bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zusätzlich: Kopie des Aufenthaltstitels oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (falls nicht im Pass enthalten).
    • Alle Unterlagen zum Nachweis der Identität, Anschrift sowie Aufenthaltstitel müssen bitte in einer Datei hochgeladen werden.
  • Nur bei Gruppenbewerbungen (dort jedoch zwingend): GbR-Vertrag bei bestehender GbR oder GbR-Erklärung mit Unterschrift aller Gruppenmitglieder (max. 5 MB, PDF-Datei)
    • Ein Stipendium ist eine personenbezogene Förderung. Daher sind nur natürliche Personen und GbR antragsberechtige Rechtsformen. Vereine o.ä. sind nicht antragsberechtigt. Die Erklärung muss ggf. von allen beteiligten Antragsteller/innen unterzeichnet werden.
    • Gibt es bereits einen GbR-Vertrag, reichen Sie bitte diesen in Kopie ein.

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-5 Monate

Für Sie zuständig

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