Steuerberater/in - Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen

Wenn Sie besondere fachliche Qualifikationen und berufliche Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts besitzen, wie z.B. eine entsprechende Professorentätigkeit, können Sie sich auf Antrag von der Steuerberaterprüfung befreien lassen.

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Befreiung von der Steuerberaterprüfung. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Unterlagen vollständig und richtig sind und die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Prüfung vorliegen.
3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid oder Sie bezahlen die Gebühr direkt im Online-Verfahren.
4. Sie erhalten das Ergebnis des Befreiungsantrages per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • besondere fachliche Qualifikation auf dem Gebiet des Steuerrechts
    Unter anderen können die folgenden Personen von der Prüfung befreit werden:

    • Professoren/innen, die mindestens zehn Jahre an einer deutschen Hochschule auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern gelehrt haben
    • ehemalige Finanzrichter/innen, die mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen sind
    • ehemalige Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 10 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachgebietsleiter/in oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.
    • ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, welche mindestens 15 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern, als Sachbearbeiter/in oder in mindestens gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Wählen Sie für die Registrierung/Anmeldung mindestens die Variante "ELSTER-Zertifikat".
  • Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in notariell oder behördlich beglaubigter Form vorzulegen
    (ggf. postalisch an die zuständige Steuerberaterkammer/Prüfungsstelle zu übersenden)
  • Die Unterlagen sind in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung
    Online möglich oder schriftlich per Post. Für die schriftliche Antragstellung ist der amtliche Vordruck der Steuerberaterkammer zu verwenden.
  • Lebenslauf
    mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
  • Passbild
    nicht älter als ein Jahr
  • Urkunden
    • über die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
    • über die Versetzung in den Ruhestand
    • über die Ernennung zum Professor/zur Professorin
  • ggf. Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
  • Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Arbeitgeberbescheinigung)
    Vorzulegen ist eine Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor/in) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern; die Bescheinigung muss Angaben enthalten über
    • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende der Tätigkeit)
    • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. Beamter/Beamtin oder Angestellte/r)
    • die Arbeitszeit (Anzahl der Wochenstunden)
    • Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Anzahl der Wochenstunden)
    • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Mutterschutz, Krankheitszeiten usw.).
  • ggf. Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit

Formulare

  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung

Gebühren

ca. 200,00 Euro
Die exakte Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin.

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie können von der Steuerberaterkammer Berlin von der Steuerberaterprüfung befreit werden, wenn Sie vorwiegend in Berlin berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Berlin wohnen.

Für Sie zuständig