Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer am Standort Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

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Kontakt

  • Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
  • Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
  • Riesaer Straße 94 12627 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Frau Steuer
  • Tel.: 115
  • Fax: (030)902934419

Öffnungszeiten

  • Montag

      Terminierte Einladungen / Telefonsprechstunde / notwendige Vorsprachen (Mittellosigkeit, Obdachlosigkeit) im Frontoffice ohne Termin in der 1. Etage, Bauteil C.
      09:00 – 12:00 Uhr
  • Dienstag

      Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
      09:00 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch

      Nur nach Vereinbarung.
  • Donnerstag

      Der Zugang zu allen Leistungen erfolgt über das Frontoffice in der 1. Etage, Bauteil C.
      09:00 – 12:00 Uhr
  • Freitag

      Nur nach Vereinbarung.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
Tram
  • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

Verfahrensablauf
  1. Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
  2. Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
  3. Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.

Voraussetzungen

  • (Drohende) Obdachlosigkeit
  • Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
  • Personenkreis
    Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

    Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
    • Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
    • Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
    • gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
    • gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

20 min

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