Akteneinsicht in die Ausländerakte und Einbürgerungsakte beantragen - für Rechtsanwälte

Als bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt können Sie Akteneinsicht für die Ausländerakte oder Einbürgerungsakte Ihrer Mandanten beantragen.

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ihre Mandanten Akteneinsicht in die elektronische Ausländerakte oder Einbürgerungsakte. Das können Sie online erledigen.
  • Die Anforderung nur von Teilen einer Akte ist nicht möglich.
2. Zahlen Sie die Gebühr im elektronischen Bezahlverfahren. Erst danach können Sie den Online-Antrag einreichen. Sie erhalten Ihre Rechnung nach erfolgter Bezahlung.

3. Nach Einreichung des Online-Antrags wird ein PDF-Dokument erzeugt. Bitte laden Sie sich unbedingt das angezeigte PDF-Dokument auf Ihr Gerät herunter und speichern Sie es als Beleg für Ihre Antragstellung ab.

4. Nach Eingang des Antrags beim Landesamt für Einwanderung (LEA) wird Ihnen die elektronische Akte zur Einsicht digital an Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) übermittelt.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind bevollmächtigte Rechtsanwältin / bevollmächtigter Rechtsanwalt
  • Die Zuständigkeit des Landesamtes für Einwanderung liegt vor
    • Die ausländische Person muss ihren Wohnsitz in Berlin haben oder vor ihrer Ausreise aus dem Bundesgebiet zuletzt in Berlin gewohnt haben.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Akteneinsicht in die Ausländerakte oder Einbürgerungsakte
    online möglich
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Vollmacht für alle Personen, für die Akteneinsicht beantragt wird
    • In der Vollmacht muss der Verfahrensgegenstand angegeben sein.
  • Nummer des aktuellen Aufenthaltsdokuments (wenn bekannt)
    • z.B. Aufenthalterlaubnis, Visum, Fiktionsbescheinigung etc.
  • Nummer im Ausländerzentralregister - AZR-Nummer (wenn bekannt)
  • Aktenzeichen des Landesamtes für Einwanderung (wenn bekannt)

Gebühren

11,00 Euro: für jede Akte, für die Akteneinsicht beantragt wird

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

wenige Tage

Für Sie zuständig