Einbürgerung - Zum Einbürgerungstest anmelden

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Jede Einbürgerungsbewerberin und jeder Einbürgerungsbewerber muss einen Einbürgerungstest absolvieren.

Ausnahmen bzw. Personen, die den Test nicht absolvieren müssen:
  • Personen, die einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen höheren Schulabschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule nachweisen.
  • Minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller unter 16 Jahren, handlungsunfähige Personen, Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht in der Lage sind, die Anforderungen des Tests zu erfüllen. Die Einschränkungen sind durch ärztliche Atteste zu belegen.
Über die Ausnahmen entscheidet die Einbürgerungsstelle. Bei Fragen, ob Sie den Test absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an die Einbürgerungsstelle.

Verfahrensablauf
1. Melden Sie sich für den Einbürgerungstest bei einer Volkshochschule (VHS) an.
2. Füllen Sie dafür den Teilnehmerbogen aus, geben ihn bei der VHS ab. Das notwendige Formular wird von der Volkshochschule während der Beratung zur Verfügung gestellt und bei der Beratung ausgefüllt.
3. Bezahlen Sie die Gebühr. Nach Bezahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.
4. Bitte bringen Sie die Buchungsbestätigung am Testtag mit.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zum Einbürgerungstest
    Füllen Sie den Teilnehmerbogen aus, geben ihn bei der VHS ab. Das notwendige Formular wird von der Volkshochschule während der Beratung zur Verfügung gestellt und bei der Beratung ausgefüllt.
  • Ein gültiges Ausweisdokument

Gebühren

25,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Testanmeldungen können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann unabhängig vom Wohnort bei allen Berliner Volkshochschulen in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

Bitte wählen Sie für eine Terminvereinbarung einen Standort aus

Bitte wählen Sie zuerst einen Standort aus. Zu den verfügbaren Standorten

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen