Kaufpreissammlung - Zugang zum automatisierten Abrufverfahren beantragen

In der Berliner Kaufpreissammlung (kurz AKS Berlin) werden objekt- und preisbezogene Daten aus notariell beurkundeten Grundstückskaufverträgen gespeichert. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin führt diese Kaufpreissammlung.

Für mehrfache Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sachverständige für Grundstücksbewertung einen Zugang zum automatisierten Abrufverfahren "AKS Online" beantragen. Dabei wird zwischen dem blockbezogenen Abrufverfahren und dem grundstücksbezogenen Abrufverfahren unterschieden.

Verfahrensablauf
1. Registrieren Sie sich für "AKS Online".
  • Beachten Sie bitte, dass nur natürliche Personen freigeschaltet werden können. Eine Registrierung auf ein Büro oder Firma erhält keine Freischaltung.
2. Stellen Sie anschließend den "Antrag auf Zugang zur AKS Online" mit den erforderlichen Nachweisen.
  • Bitte verwenden Sie sowohl für die Registrierung als auch für den Antrag auf Zugang zur "AKS Online" die selben Daten.
3. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
4. Ihnen wird der Zugang erteilt oder Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits registriert für "AKS Online".
  • Sie benötigen wiederholt Auskünfte aus der "AKS Online".
  • Berechtigung für blockbezogene Auskünfte
    Für das blockbezogene Abrufverfahren kann allen Sachverständigen der Grundstückwertermittlung Zugriff erteilt werden, die wiederholt Auskünfte zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Wertermittlungsaufgaben benötigen und dieses sowie ihre Zuverlässigkeit glaubhaft darlegen können.
  • Berechtigung für grundstücksbezogene Auskünfte
    Eine Zugriffserlaubnis auf das grundstücksbezogene Abrufverfahren erhalten alle Sachverständige, die einem der folgenden Personenkreise angehören:
    • von einer Kammer für die Grundstücksbewertung bestellte/vereidigte sachverständige Person,
    • mit der Grundstücksbewertung beauftragte bedienstete Person einer Behörde oder einer Einrichtung, die unter der Aufsicht von einer Landes- oder Bundesbehörde steht,
    • geprüfte immobiliensachverständige Person im Einklang mit DIN EN ISO/IEC 17024, dessen Zulassungsstelle akkreditiert ist
  • Berechtigtes Interesse
    Von einem berechtigten Interesse wird insbesondere ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. zertifizierte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.
  • Die im Rahmen der Auskunft zur Verfügung gestellten Daten sind sachgerecht und nur für den angegebenen Zweck zu verwenden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zugang zur AKS Online
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder schriftlich per Post.
    • Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Für das blockbezogene Abrufverfahren: Auszug aus drei von Ihnen gefertigten Gutachten
    Kopien der ersten Seiten, dreier von Ihnen gefertigter Gutachten, als Nachweis der wiederholten Tätigkeit in der Immobilienwertermittlung.
  • Für das grundstücksbezogene Abrufverfahren: Nachweis wie z. B. Zertifikat, Bestellungsurkunde (in Kopie)

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Innerhalb einer Woche

Für Sie zuständig