eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee - Vorzugstermine
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee - Vorzugstermine
- Frankfurter Allee 35/37 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-714690
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
-
08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Samstag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Die Ausgabe fertiggestellter Dokumente, Barzahlung und Information, sowie Dienstleistungen für die keine Termine erforderlich sind, sind nicht möglich.
Hinweise zu Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Samariterstr.
- N5
-
U Frankfurter Tor
- N5
-
Boxhagener Platz
- 240
- N40
-
Wismarplatz
- 21
- 240
- N40
-
Simon-Dach-Str.
- 240
- N40
-
U Samariterstr.
-
Tram
-
Niederbarnimstr.
- 21
-
Proskauer Str.
- 18
- 21
- M5
- M6
-
U Frankfurter Tor
- 21
- M10
-
Forckenbeckplatz
- 18
- 21
- M5
- M6
-
Traveplatz
- M13
- 16
-
Niederbarnimstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der PförtnerlogeSonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Voraussetzungen
-
Sie sind umgezogen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. - Sie besitzen eine eID-Karte
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
-
gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 4 Abs. 4 Nr. 5
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 6 Abs. 1
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 7
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 12 Abs. 4
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 20 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 21 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 25 S. 1 Nr. 7
- Personalausweisverordnung (PauswV) § 36b