eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt Karow / Buch
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Karow / Buch
- Franz-Schmidt-Str. 8-10 , 13125 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-8888
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Buch
- S2
-
S Buch
-
Bus
-
Alt-Buch/Wiltbergstr.
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
S Buch
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
Theodor-Brugsch-Str.
- 150
- 158
- N58
-
S Buch/Röbellweg
- 259
-
S Buch [Am Sandhaus]
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
-
Alt-Buch/Wiltbergstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen.Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Karow/Buch bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
- Meldebescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Gewerbezentralregisterauskünfte
- PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
- Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
- Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
☑ Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
☑ Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
☑ Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
☑ Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.
Voraussetzungen
-
Sie sind umgezogen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen. - Sie besitzen eine eID-Karte
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
Nur persönlich vor Ort möglich. - ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
-
gültiges Identitätsdokument
ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
- ein Pass
- oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
- Ihre eID-Karte
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 4 Abs. 4 Nr. 5
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 6 Abs. 1
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 7
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 12 Abs. 4
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 20 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 21 Abs. 1 Nr. 1,
- eID-Karte-Gesetz (eIDKG) § 25 S. 1 Nr. 7
- Personalausweisverordnung (PauswV) § 36b