eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen am Standort Bürgeramt 1 (Neu- Hohenschönhausen)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bürgeramt am 21. September 2026 geschlossen

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeitenden bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlung bleibt das Bürgeramt am Montag, 21. September 2026, geschlossen.

Bereits beantragte Dokumente können an diesem Tag nicht abgeholt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
      09:00-14:00 Uhr: Mobiles Schreibbüro
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
      09:00-14:00 Uhr: Mobiles Schreibbüro
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig (ca. 5 Minuten vorher) zu Ihrem Termin.

Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Hinweis für die Abholung von Dokumenten
Für die Abholung fertiggestellter Dokumente benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie hierzu unser terminfreies Angebot

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Lichtbilder
  • Für die Lichtbildaufnahme stehen Ihnen Selbstbedienungsterminals zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, das Lichtbild VOR Ihrem Besuch im Bürgeramt zu machen.
  • Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 Euro.
  • Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt. Sie können daher nicht für andere Zwecke, wie beispielsweise in Führerscheinangelegenheiten, oder privat genutzt werden.
  • Bei Kleinkindern und Babys ist es empfehlenswert, die Lichtbilder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Mobiles Schreibbüro für Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
  • Das Mobile Schreibbüro bietet Ihnen kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge auf Leistungen für Wohngeld, Bildung und Teilhabe (BuT) sowie für den Wohnberechtigungsschein an.
  • Die Mitarbeitenden sprechen unter anderem vietnamesisch und polnisch.
  • Bei Interesse melden Sie sich bitte an der Information im Wartebereich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen - Änderung der Adresse beantragen

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte ändern lassen. Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Adressänderung. Das können Sie nur persönlich vor Ort bei der Meldebehörde (Bürgeramt) erledigen.
2. Die Meldebehörde ändert anschließend Ihre Adresse auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) Ihrer eID-Karte.

Voraussetzungen

  • Sie sind umgezogen
    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
  • Sie besitzen eine eID-Karte
  • Persönliches Erscheinen
    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Adressänderung auf der eID-Karte
    Nur persönlich vor Ort möglich.
  • ggf. aktuelle amtliche Meldebestätigung
  • gültiges Identitätsdokument
    ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B.:
    • ein Pass
    • oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)
  • Ihre eID-Karte

Gebühren

keine