Fischerei - Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen am Standort Fischereiamt Berlin
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Kontakt
- Fischereiamt
- Fischereiamt Berlin
- Havelchaussee 149/151 , 14055 Berlin
- Tel.: (030) 300 699-14
- Fax: (030) 304 1805
- E-Mail: fischereiamt@senmvku.berlin.de
- Homepage
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Öffnungszeiten
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Dienstag
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09:00-13:00 Uhr
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Donnerstag
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09:00-13:00 Uhr
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Freitag
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Verkehrsanbindungen
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Bus
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Stößenseebrücke
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Pichelswerder
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Scholzplatz
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- 218
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S Pichelsberg
- S9
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Stößenseebrücke
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fischerei - Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen
Wenn Sie eine Aquakultur betreiben und beabsichtigen, nicht heimische Fischarten einzuführen oder gebietsfremde Arten umzusiedeln, benötigen Sie eine Genehmigung. Sie können auch einen Antrag für mehrere Einführungen oder Umsiedlungen über einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren stellen. Einige Arten sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Eine Liste finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
Verfahrensablauf:
1. Sie stellen einen Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
Verfahrensablauf:
1. Sie stellen einen Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
- Der Antrag muss gestellt werden, bevor Sie die nicht heimischen Arten einführen oder gebietsfremde Arten umsiedeln.
- Sie reichen zusätzlich alle Angaben und Dokumente nach Leitlinie Anhang 1 ein.
- Je nach Entscheidung werden weitere Umstände/Umweltfaktoren geprüft.
- Genehmigungen können nur erteilt werden, wenn eine Risikobewertung, einschließlich etwaiger Risikominderungsmaßnahmen, ein geringes Umweltrisiko ergibt.
Voraussetzungen
- Sie sind Aquakulturbetreiber oder Aquakulturbetreiberin
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Geringes Umweltrisiko
Die Fischarten und Nichtzielarten, die Sie einführen/umsiedeln möchten, dürfen nicht zu negativen ökologischen Auswirkungen führen. -
Genehmigungspflicht
Die Fischarten und Nichtzielarten, die Sie einführen/umsiedeln möchten, unterliegen der Genehmigungspflicht. - Der Antrag muss vor der Einführung/Umsiedlung nicht heimischer oder gebietsfremder Arten gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Einfuhr/Umsiedlung
Stellen Sie den Antrag schriftlich per Post -
Unterlagen und Angaben entsprechend der Leitlinie im „Anhang 1“ der EU-Verordnung Nr. 708/2007
Im Antrag sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung des Vorhabens;
- Potenzielle Auswirkungen auf heimische Arten;
- Maßnahmen zur Minimierung dieser Auswirkungen;
- Name des einzuführenden/umzusiedelnden Organismus unter Angabe der Gattung, Art, Unterart usw.;
- Merkmale des Organismus;
- Ziele und Gründe für die Einführung;
- Das von der Einführung betroffene geographische Gebiet; Unterlagen zur Genehmigung eines Krisenplans bei nicht routinemäßigen Einführungen und Pilotphasen („Anhang I – G. Bewirtschaftungsplan“)
- Ggf. müssen Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen erfolgen.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) § 3 Abs. 7
- Verordnung (EG) Nr. 708/2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur - Kapitel 3 Artikel 6-11
- Verordnung (EG) Nr. 708/2007 über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur - Anhang IV - Liste der von der Genehmigungspflicht ausgenommenen Arten
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
regelmäßig 6 Monate: Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen