Weinbau - Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
- Dillenburger Straße 57 , 14199 Berlin
- Tel.: (030) 9029-18407
- Fax: (030) 9029-18428
- E-Mail: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.
Öffnungszeiten
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Dienstag
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Mittwoch
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Donnerstag
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
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Freitag
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09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Dillenburger Str.
- 248
- 282
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Sodener Str.
- 186
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U Breitenbachplatz
- 282
- 101
- 248
- N3
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Schorlemerallee
- 101
- N3
-
Binger Str.
- 186
-
Dillenburger Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Weinbau - Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind:
Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie das Dokument unmittelbar vor Transport, wenn die endgültige zu transportierende Menge feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
2. Das Begleitdokument kann über ein Papierformular erstellt werden:
Weinbauerzeugnisse sind:
- Trauben,
- Traubenmost,
- Maische,
- Wein,
- Perlwein,
- Schaumwein,
- Likörwein und
- Brennwein.
Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie das Dokument unmittelbar vor Transport, wenn die endgültige zu transportierende Menge feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
2. Das Begleitdokument kann über ein Papierformular erstellt werden:
- Das Formular „Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen“ erhalten Sie beim Formular-Verlag PURSCHKE+HENSEL GmbH, Thiemannstraße 1, 12059 Berlin.
- Vor dem anstehenden Transport füllen Sie das 4-fach Formular leserlich aus. Nähere Ausfüllhinweise finden sich auf dem Formular.
- Lassen Sie das Dokument durch die zuständige Behörde über den Postweg oder in Person vervollständigen.
- Das Original begleitet die transportierten Erzeugnisse und ist final der/dem Empfänger/in am Zielort durch der/den Transporteur/in auszuhändigen.
- Den zweiten und dritten Durchschlag erhält die zuständige Behörde am Verladeort.
- Der vierte Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.
Voraussetzungen
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
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Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt über 70 Kilometer
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.
- Sonderfälle, bei denen auf ein Begleitdokument verzichtet werden kann, sind unter VO (EU) Nr. 2018/273 Art. 9 benannt.
Erforderliche Unterlagen
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Begleitdokumente für Weintransporte
Das Formular „Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen“ erhalten Sie beim Formular-Verlag PURSCHKE+HENSEL GmbH, Thiemannstraße 1, 12059 Berlin, Bestell-Nr. 3465.
Formulare
- Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen
Gebühren
5,00 Euro je Begleitdokument
Rechtsgrundlagen
- VO (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse Artikel 147
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 Artikel 8 bis 19
- Weingesetz (WeinG) § 30
- Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV) §§ 18 bis 24
- Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) § 6
- Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts (WeinrechtsDVO) § 4
- Verbraucherschutzgebührenordnung (VSGebO) Anlage, Abschnitt II, Tarifstelle 33720
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
0-5 Tage
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