Weinbau - Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen am Standort Ordnungsamt - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

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Erläuterung der Symbole

Der Zugang zum Dienstgebäude erfolgt über eine ca. 2cm hohe Stufe. Der Zuweg zum Gebäude besteht aus einer mit Kopfsteinpflaster versehenen schiefe Ebene.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Dienstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Mittwoch

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Donnerstag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde
  • Freitag

      09.00-12.00 Uhr: Terminvereinbarung zur Tiersprechstunde

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Termine zur Tiersprechstunde können per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Weinbau - Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind:

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Verfahrensablauf
1. Erstellen Sie das Dokument unmittelbar vor Transport, wenn die endgültige zu transportierende Menge feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

2. Das Begleitdokument kann über ein Papierformular erstellt werden:
  • Das Formular „Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen“ erhalten Sie beim Formular-Verlag PURSCHKE+HENSEL GmbH, Thiemannstraße 1, 12059 Berlin.
  • Vor dem anstehenden Transport füllen Sie das 4-fach Formular leserlich aus. Nähere Ausfüllhinweise finden sich auf dem Formular.
  • Lassen Sie das Dokument durch die zuständige Behörde über den Postweg oder in Person vervollständigen.
  • Das Original begleitet die transportierten Erzeugnisse und ist final der/dem Empfänger/in am Zielort durch der/den Transporteur/in auszuhändigen.
  • Den zweiten und dritten Durchschlag erhält die zuständige Behörde am Verladeort.
  • Der vierte Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

3. Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und an die zuständige Behörde am Verladeort übermitteln. Es findet keine Genehmigung durch die zuständige Behörde statt.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Begleitdokumente für Weintransporte
    Das Formular „Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen“ erhalten Sie beim Formular-Verlag PURSCHKE+HENSEL GmbH, Thiemannstraße 1, 12059 Berlin, Bestell-Nr. 3465.

Formulare

  • Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen

Gebühren

5,00 Euro je Begleitdokument

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

0-5 Tage
Bearbeitungszeiten können im Einzelfall abweichen.

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