Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten - Förderung für Projekte zur Netzwerkbildung beantragen
Ihre wirtschaftsnahe Institution (Kammern, Verbände und Branchennetzwerke) mit Sitz in Berlin will kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU) beim Expandieren und bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen? Dann können Sie als Mittlerorganisation zweckgebundene Projektzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung der Netzwerkbildung“ bei der IBB beantragen. Gefördert werden Projekte, die Berliner KMU durch die Bildung von überregionalen und grenzüberschreitenden Vernetzungsprojekte bei der Internationalisierung unterstützen.
Was gefördert wird
Überregionale und grenzüberschreitende Vernetzungsprojekte, die
Was gefördert wird
Überregionale und grenzüberschreitende Vernetzungsprojekte, die
- vor allem kleine und mittlere Berliner Unternehmen (KMU)
- beim Expandieren und bei Herausforderungen bei der Ausweitung der Tätigkeit auf internationalen Märkten unterstützen
- die Entwicklung von nachhaltigen internationalen Kooperationen fördern
- den in der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg aufgeführten Clustern zuzurechnen sind (siehe "Weiterführende Informationen")
- im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.
- Nicht rückzahlbarer, zweckgebundener Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung
- Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bei einer Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro.
- Kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, um vorab ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.
- Stellen Sie einen Antrag auf zweckgebundene Projektzuschüsse aus dem Förderprogramm „Förderung der Netzwerkbildung“. Dies können Sie online über die Website der Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) erledigen.
- Ihr Antrag wird elektronisch an die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung zur Prüfung des besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesses weitergeleitet. Alternativ können Sie den elektronisch ausgefüllten Antrag zusammen mit Ihren Unterlagen auch postalisch an die IBB schicken. Falls erforderlich, werden Sie für Rückfragen kontaktiert.
- Sie erhalten einen Bescheid per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Vertretung einer wirtschaftsnahen Institution mit Sitz in Berlin
Sie sind Vertreterin oder Vertreter einer wirtschaftsnahen Institution (Kammern, Verbände und Branchennetzwerke) mit Sitz im Land Berlin, die oben genannte Projekte durchführen möchte. -
Projektdauer
Die Projektdauer sollte zwischen 1 und 3 Jahren betragen. -
Kumulierungsverbot
Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für denselben Zuwendungszweck andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden. -
Zeitpunkt der Antragstellung
Das Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. -
Besonderes gesamtwirtschaftliches Interesse
Das Netzwerkprojekt muss im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen. -
Beratungsgespräch
Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Ansprechperson bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist vor Antragsstellung verpflichtend.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular PfI Netzwerk
Beantragung online über die IBB möglich. Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular ausdrucken und zusammen mit allen Anlagen per Post an die IBB senden. -
Projektbeschreibung
Detaillierte Projektbeschreibung mit einer Begründung des Antrags mit Blick auf das besondere gesamtwirtschaftliche Interesse des Landes Berlin - Detaillierter Arbeits-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan
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Selbstdarstellung der antragstellenden Institution
inkl. Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ggf. Geschäftsbericht -
Aktueller Registerauszug
aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister bzw. bei Existenzgründung ggf. Kopie der Register-Anmeldung - Unterschriftsprobenblatt
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung für alle im Unterschriftsprobenblatt aufgeführten Personen -
PEP Erklärung
Anlage Erklärung „Politisch exponierte Person“ (PEP) für alle wirtschaftlich Berechtigten -
Gegebenenfalls Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Leistungsgewährungsverordnung (LGV)
Die Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Leistungsgewährungsverordnung (LGV) ist ab einer Zuschusshöhe von 25.000 Euro beizufügen (wobei nur der Anteil der Landesmittel maßgeblich ist) und bei Zuwendungsempfängern mit mehr als 10 Beschäftigten. - Falls keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorliegt: Nachweis des Finanzamts hierüber
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
8 Wochen
Weiterführende Informationen
- Programm für Internationalisierung - Förderung Förderung der Netzwerkbildung (IBB)
- Außenwirtschaftsförderung (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)
- Die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe)
- Gemeinsames Registerportal der Länder