Immissionsschutz - Beschwerde über eine Baustelle einreichen

Bauarbeiten führen oft zu unvermeidbaren Belästigungen durch Lärm, Licht, Staub oder sonstige Luftverunreinigungen (Immisionen). Bauverantwortliche müssen sich aber darum bemühen, diese Immissionen so weit wie möglich zu minimieren. Wenn Sie sich durch den Betrieb einer Baustelle in Ihrer Nachbarschaft massiv belastet fühlen, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Verfahrensablauf:
  1. Reichen Sie Ihre Beschwerde bei der zuständigen Behörde ein. Das können Sie online erledigen.
  2. Ihre Beschwerde wird geprüft. Falls weitere Informationen erforderlich sind oder Rückfragen zu Ihrer Beschwerde bestehen, werden Sie von der Behörde kontaktiert.
  3. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Beschwerde.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer aktuellen erheblichen Immission ausgehend von Bauarbeiten auf einer Baustelle

Erforderliche Unterlagen

  • Beschwerde zu einer erheblichen aktuellen Immission durch eine Baustelle
    Ausschließlich online möglich.
    Die Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:
    • Ihr Name und Ihre Anschrift (anonyme Beschwerden sind ebenfalls möglich)
    • Falls Sie die Beschwerde für eine andere Person einreichen: Vollmacht mit Name und Anschrift der Person, in deren Namen Sie handeln
    • Falls Sie Zeugen für Ihre Beschwerde benennen können: Name und Anschrift der Zeugin oder des - Zeugen
    • Falls Ihnen die Bauherrin oder der Bauherr bekannt sind: deren oder dessen Name und Anschrift
    • Falls Ihnen die bauausführende Firma bekannt ist: Name und Anschrift dieser sowie nach Möglichkeit Angabe eines Kontakts zur während der Bauarbeiten vor Ort verantwortlichen Person
    • Anschrift der Baustelle
    • Benennung der Immission: Worin genau besteht die Belästigung?
    • Datum und Zeitraum der Immissionsbelästigung
    • Beschreibung der durchgeführten Arbeiten und der eingesetzten Maschinen
    • Fotos vom Baustellengeschehen (falls vorhanden)

Gebühren

Keine

Für Sie zuständig