Assistenzhund - Anerkennung beantragen
Anerkannte Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderung in öffentliche und private Anlagen und Einrichtungen begleiten. Anerkannte Assistenzhunde erhalten zur einheitlichen Kennzeichnung einen Lichtbildausweis und ein besonderes Abzeichen. Die Anerkennung muss beantragt werden. Sie wird befristet ausgestellt. Sie bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Anerkennung kann auf Antrag noch zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Hundes als Assistenzhund. Wenn Sie einen Blindenführhund haben, stellen Sie einen Antrag auf Ausgabe des Ausweises und Kennzeichens.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag.
- Wird der Hund als Assistenzhund anerkannt, erhält er zur einheitlichen Kennzeichnung einen Lichtbildausweis und ein besonderes Abzeichen.
Voraussetzungen
-
Ausbildung zum Assistenzhund wurde absolviert
Ihr Hund hat eine den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV) entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund erfolgreich absolviert. -
oder: Ausbildung zum Assistenzhund wurde im Ausland absolviert
Ihr Hund ist bereits im Ausland als Assistenzhund anerkannt und hat eine Ausbildung absolviert, die den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) und der Assistenzhundeverordnung entspricht. -
oder: Assistenzhund wurde bereits als Hilfsmittel gewährt
Ihr Hund wurde Ihnen als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuches gewährt. Das trifft in der Regel auf Blindenführhunde zu.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Anerkennung von Assistenzhunden
Die Antragsformulare unterscheiden sich, je nachdem, welche Voraussetzungen der Hund erfüllt. Das für Ihren Fall zutreffende Antragsformular erhalten Sie per E-Mail unter assistenzhunde@lageso.berlin.de. -
Antrag auf Ausstellung eines Ausweises und Kennzeichens für Blindenführhunde
(unter "Formulare") -
Prüfungsnachweis
Eine mit Datum versehene Prüfbescheinigung, ein Prüfungszeugnis oder ein sonstiger vergleichbarer Nachweis einer bestandenen qualifizierten Prüfung.
- Wenn Ihr Hund im Ausland ausgebildet wurde: Prüfungsnachweis einer im Ausland staatlich anerkannten Stelle und ein Nachweis der Gleichwertigkeit der ausländischen Prüfung.
- Wenn Ihr Hund ein Blindenführhund ist: Nachweis über die Anerkennung des Assistenzhunds als Hilfsmittel durch den jeweiligen Träger. (z.B. Kostenübernahme-Schreiben der Krankenkasse)
-
Nachweis der konkret-individuellen Eignung des Assistenzhundes
Hierfür sind zum Beispiel geeignet:
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über die Feststellung eines Grades der Behinderung
- Bescheinigung eines Sozialleistungsträgers oder eine fachärztliche Bescheinigung
- Lichtbild des Antragstellers
- Lichtbild des Hundes
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Assistenzhundeverordnung (AHundV) § 21
- Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) § 12e - Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) § 12g - Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 33 - Hilfsmittel
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 6-8 Wochen