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Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen am Standort Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
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- Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
- Martin-Luther-Str. 105 , 10825 Berlin
- Sparkassenaufsicht
- Tel.: (030) 9013-8646
- Fax: (030) 9013-5310
- E-Mail: Sparkassenaufsicht@senweb.berlin.de
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- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Staatsaufsicht - Beschwerde über die Berliner Sparkasse einreichen
Sie haben den Verdacht, die Berliner Sparkasse verstößt gegen das Berliner Sparkassengesetz (SpkG)? Dann können Sie sich an die Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse wenden.
Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die Berliner Sparkasse beziehen. Sie prüft dabei, ob die rechtlichen Vorgaben des SpkG eingehalten wurden. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, eine Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Rechtsaufsicht erteilt keinen individuellen Rechtsrat, wie ein Rechtsanwalt.
Bei allen anderen Anliegen (z.B. über Kontoführung, Kontosperrung, Gebühren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse) ist das Beschwerdemanagement (Kundenservice) der Berliner Sparkasse die richtige Kontaktstelle.
Verfahrensablauf
Die Rechtsaufsicht überprüft Sachverhalte, die sich auf die Berliner Sparkasse beziehen. Sie prüft dabei, ob die rechtlichen Vorgaben des SpkG eingehalten wurden. Sie wird „ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig“, das heißt, eine Beschwerde ersetzt nicht den Rechtsweg (Klage). Die Rechtsaufsicht erteilt keinen individuellen Rechtsrat, wie ein Rechtsanwalt.
Bei allen anderen Anliegen (z.B. über Kontoführung, Kontosperrung, Gebühren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse) ist das Beschwerdemanagement (Kundenservice) der Berliner Sparkasse die richtige Kontaktstelle.
Verfahrensablauf
- Sie können Ihre Beschwerde online oder schriftlich bei der Rechtsaufsicht über die Berliner Sparkasse einreichen. Sie sollten dabei den beanstandeten Sachverhalt konkret aufführen.
- Ihre Beschwerde wird daraufhin geprüft, ob von der Berliner Sparkasse die geltenden sparkassenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden (Rechtsaufsicht).
- Sie erhalten zu Ihrer Beschwerde eine Abschlussmitteilung der Rechtsaufsicht.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Beschwerdegrund
Die Beschwerde muss sich auf einen Verstoß gegen das Berliner Sparkassengesetz bei der Berliner Sparkasse beziehen.
Erforderliche Unterlagen
-
Beschwerdegegenstand
Bitte reichen Sie die Beschwerde online oder schriftlich ein.
Der beanstandete Sachverhalt muss möglichst genau beschrieben sein (Textform). -
Schriftverkehr mit der Berliner Sparkasse falls vorhanden
Sofern bereits Kontakt mit der Berliner Sparkasse aufgenommen wurde und diese der Beschwerde nicht abgeholfen hat. Etwaiger Schriftverkehr ist beizufügen.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Einfache Auskünfte können in wenigen Tagen erteilt werden.
Sofern Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen