GründerinnenBONUS beantragen am Standort Abteilung Betriebe und Strukturpolitik

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  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Abteilung Betriebe und Strukturpolitik
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  • Fax: (030) 9013-7412
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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

GründerinnenBONUS beantragen

Momentan ist keine Antragsstellung möglich.
Das 2023 erfolgreich gestartete Programm “GründerinnenBONUS” als Teil des Chancenfonds wird auch 2024 fortgesetzt. Aktuell wird an einer haushaltsbedingten Anpassung der Richtlinie gearbeitet. Momentan ist somit keine Antragsstellung möglich.

GründerinnenBONUS

Es wird ein finanzieller Beitrag an Unternehmen gewährt, die überwiegend aus Gründerinnen und Gesellschafterinnen bestehen und den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit gewagt haben. Frauen sollen sichtbar sein und aktiv im Unternehmen Präsenz zeigen.
Pro Unternehmen beträgt der Bonus einmalig 10.000 Euro.

Voraussetzungen

  • -

Erforderliche Unterlagen

  • -

Gebühren

keine

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