Förderung für Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) beantragen am Standort Abteilung Energie, Digitalisierung, Innovation

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Dienstleistungsbeschreibung

Förderung für Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) beantragen

Ziel des Förderprogramms "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" (WELMO) ist es, die Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeuge-Flotten in Berlin voranzutreiben und kleine und mittelständische Unternehmen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen, um damit einen Beitrag zur Antriebswende und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.

Art und Umfang der Förderung
  • Nutzfahrzeuge (N1, N2) und rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug
  • PKW (M1) rein batterieelektrisch oder als Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betrieben (gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession)): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug
  • E-Inklusionstaxi (M1, M2): 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Fahrzeug. (Gilt ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession))
  • Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi: maximal 15.000 Euro je Fahrzeug
  • Fahrzeugen entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“: 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 Euro je Fahrzeug
  • Motorisierte Zweiräder (L1e, L3e und L4e): 500,00 Euro je Fahrzeug
  • Pro Antragstellenden können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge gefördert werden.
  • Zuschuss zum Aufbau (Kauf oder Leasing) der Ladeinfrastruktur: Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen der Antragssteller im Stadtgebiet Berlins.
  • Ergänzt wird die Berliner Elektromobilitätsförderung durch ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bei:
  • Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW: 50 % der Gesamtkosten, max. 2.500 Euro pro Ladepunkt
  • Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschluss ab 22 kW: 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000 Euro pro Ladepunkt
Ergänzend wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz pro Standort gefördert:
  • Anschluss an das Niederspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 5.500 Euro
  • Anschluss an das Mittelspannungsnetz: 50 % der Gesamtkosten, max. 55.000 Euro
Verfahrensablauf
Die Online-Antragstellung über das Portal der Investitionsbank Berlin (IBB) gliedert sich in 3 Schritte:
1. Registrieren Sie sich beim elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB bzw. loggen Sie sich ein.

2. Auswahl des Antrags
Nach dem Login erscheinen in der Übersicht alle aktuellen Förderprogramme. Wählen Sie daraus das Förderprogramm "Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" und das gewünschte Modul aus.

3. Projekt anlegen
Sie können Ihren Antrag über den Reiter „Projekt anlegen“ stellen. Die benötigten Unterlagen werden während der Antragstellung abgefragt. Die einzureichenden Dokumente können Sie in unterschiedlichen Formaten hochladen.

4. Bearbeitung des Antrags
Ihr Förderantrag wird durch die IBB Business Team GmbH schnellstmöglich bearbeitet. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) & Unternehmenszweck
    Antragsberechtigt sind:
    • Kleine und mittlerere Unternehmen (gewerblich/gemeinnützig) sowie selbständig Tätige mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Es gibt keine Einschränkung der Gewerbezweige/Branchen.
    • Zur Ausübung der gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit wird ein motorisiertes Fahrzeug benötigt. Der Unternehmenszweck muss demnach die Nutzung eines Fahrzeuges bedingen.
    • Darüber hinaus ist auch antragsberechtigt, wer durch die Förderung – über das Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eines Stromspeichers (Modul C) und/oder Solaranlagen-Boni Modul D1; D2; D3 (außer Modul D4 Stecker-PV-Module) der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut an das Verteilnetz angeschlossen ist, nachweist, dass mit dem geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug bedient wird.
  • Unternehmen aus Berlin
    Die Antragstellenden müssen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.
  • Vorhabenbeginn noch ausstehend
    Vor der Bestätigung des Antragseingangs durch die IBT GmbH darf mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn zählt bereits die Bestellung eines Fahrzeuges, Unterzeichnung des Leasing-Antrages oder Auftragserteilung zur Anschaffung/Errichtung von Ladeinfrastruktur bzw. Annahme eines Angebotes.
  • Mindestzulassungsdauer und Mindestnutzungsdauer
    Die Mindestzulassungsdauer des geförderten Fahrzeuges beträgt grundsätzlich 12 Monate. Gleiches gilt für die Ladeinfrastruktur hinsichtlich der Mindestnutzungsdauer ab Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur.
  • Transparenzdatenbank
    Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben.
  • De-minimis-Voraussetzungen
    • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die in dieser Verordnung genannten Voraussetzungen müssen gegeben sein. Insbesondere dürfen "De-minimis"- Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraumes von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten.
    • Werden für dieselben beihilfefähigen Kosten auch andere staatliche Beihilfen in Anspruch genommen, ist eine Förderung zudem nur zulässig, solange die für die andere Beihilfe einschlägige höchste Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag nicht überschritten wird.
  • Registrierung bzw. Login im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
    ausschließlich online möglich
  • Unternehmensnachweis
    • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen,
    • Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister
  • Identitätsnachweis (in Kopie)
    Personalausweis oder (Reise-) Pass
  • Bei Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern und einer voraussichtlichen Überschreitung der Fördersumme von 25.000 Euro: Anlage 2 des Förderantrages (Erklärung Leistungsgewährungsverordnung)
  • Bei Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit: Nachweis über Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug
    • Bestätigung des Finanzamtes bzw. des Steuerberaters über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bzw. Entfall der Umsatzsteuer wegen Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit
  • Für Partnerunternehmen und für verbundene Unternehmen: KMU-Selbsterklärung
  • Für die Beantragung des Beratungszuschusses: Vorlage eines Angebots
    Vorlage eines Angebots von einem gelisteten Beratungsunternehmen im Berater-Pool
  • Für die Beantragung des Fahrzeugzuschusses: Nachweis des Erwerbs/Leasing, ggf. Eigentumsnachweis
    • Nachweis über die Absicht des Erwerbs oder des Leasings (Laufzeit mind. 12 Monate) eines förderfähigen Fahrzeugs in Form einer Angebotskopie vom Fahrzeughändler, -hersteller oder dem Ausdruck aus dem Internet
    • Falls zutreffend: Eigentumsnachweis (Kopie der Zulassungsbescheinigung) für ein Fahrzeug der Euro 4 Norm und niedriger bei Inanspruchnahme der Abwrackprämie
  • Für die Beantragung des Fahrzeugzuschusses für E-Inklusionstaxen: Nachweise über die Erfüllung nach DIN
    • Nachweis über die Erfüllung nach DIN 75078 bei Neuanschaffung eines E-Inklusionstaxis
    • Nachweis über den Umbau zum E-Inklusionstaxi oder Einbauten in ein E-Inklusionstaxi sowie Nachweis über die Erfüllung nach DIN 750
  • Für die Beantragung des Zuschusses für stationäre Ladeinfrastruktur: Nachweise
    • Nachweis über die Absicht des Erwerbs bzw. Leasings (Laufzeit mind. 12 Monate) sowie den Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur in Form einer Angebotskopie vom Ladeinfrastrukturanbieter
    • Sofern notwendig: Nachweis über die Absicht der Beauftragung des Netzanschlusses in Form einer Angebotskopie
    • Falls zutreffend: Nachweis über die Absicht der Beauftragung zur Anpassung an das Niederspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz in Form einer Angebotskopie
    • Falls zutreffend: Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine ergänzende Förderung über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird, bei Beantragung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
    • Falls zutreffend: Einverständniserklärung der Eigentümer über die Errichtung einer Ladeinfrastruktur

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

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