Kinderwunsch - Zuwendung für künstliche Befruchtung beantragen am Standort LAGeSo - Reproduktionsmedizin
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- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- LAGeSo - Reproduktionsmedizin
- Turmstr. 21 , 10559 Berlin
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PostanschriftPostfach 31 09 29, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 90229-1910
- Fax: (030) 90229-1098
- E-Mail: foerderung-kinderwunsch@lageso.berlin.de
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Wilsnacker Str.
- 123
- M27
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Kriminalgericht Moabit
- M10
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Alt-Moabit/Rathenower Str.
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Lübecker Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Kinderwunsch - Zuwendung für künstliche Befruchtung beantragen
Das Land Berlin bietet ungewollt kinderlosen Paaren die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für die Behandlung von reproduktiven Maßnahmen (sogenannte künstliche Befruchtung) bezuschussen zu lassen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können auch solche sein, die bereits Kinder haben, aber aus medizinischen Gründen keine weiteren eigenen bekommen können.
Förderfähig sind im 2. und 3. Behandlungszyklus:
Nicht förderfähig sind:
Bei der Zuwendung handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
1. Stellen Sie vor Behandlungsbeginn den Online-Antrag/Folgeantrag auf Zuwendung für Assistierte Reproduktion. Bei einem Folgeantrag verwenden Sie bitte das Haushaltsjahr und die Projektnummer aus Ihrem Erstantrag.
3. Nutzen Sie das Online-Verfahren "Nachreichung von Unterlagen" und laden Sie die angeforderten Dokumente mit Hilfe des Haushaltsjahres und Ihrer Projektnummer hoch.
4. Bescheid
7. Stellen Sie einen Online-Antrag auf Auszahlung der Leistungen für Assistierte Reproduktion, wenn Ihre Kinderwunschbehandlung abgeschlossen ist (Frist: innerhalb von 2 Monaten nach der letzten Rechnung oder dem Kostenerstattungsschreiben/Ablehnungsschreiben der Krankenkasse / Krankenversicherung / Beihilfestelle).
9. Bescheid
Förderfähig sind im 2. und 3. Behandlungszyklus:
- In-vitro-Fertilisation (IVF) und
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
- In-vitro-Fertilisation (IVF) mit Fremdsamenspende und
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) mit Fremdsamenspende
Nicht förderfähig sind:
- Inseminationen im Spontanzyklus
- Inseminationen nach hormoneller Stimulation
- Intratubarer-Gameten-Transfer
Bei der Zuwendung handelt es sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
1. Stellen Sie vor Behandlungsbeginn den Online-Antrag/Folgeantrag auf Zuwendung für Assistierte Reproduktion. Bei einem Folgeantrag verwenden Sie bitte das Haushaltsjahr und die Projektnummer aus Ihrem Erstantrag.
- Der Antrag wird im Anschluss als pdf-Dokument angezeigt. Bitte drucken Sie dieses aus und unterschreiben den Antrag händisch (beide Antragsteller/innen).
- Den unterschriebenen Antrag schicken Sie im Anschluss per Post an das LAGeSo Berlin. Die Adresse befindet sich auf der ersten Seite des Antrags.
3. Nutzen Sie das Online-Verfahren "Nachreichung von Unterlagen" und laden Sie die angeforderten Dokumente mit Hilfe des Haushaltsjahres und Ihrer Projektnummer hoch.
4. Bescheid
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid und können mit der Behandlung beginnen (Das Einlösen des ersten Rezepts in der Apotheke gilt als Behandlungsbeginn). Wichtig: Bitte heben Sie alle Kassenbelege der Apotheke/n auf und lassen sich von den Rezepten Kopien aushändigen. Sammeln Sie zudem alle Rechnungen vom Kinderwunschzentrum, sowie Rechnungen über eventuelle Laboruntersuchungen und die Narkoserechnung.
- Fällt die Prüfung negativ aus, erhalten Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid und eine Förderung der Kinderwunschbehandlung aus öffentlichen Mitteln entfällt.
- Sollten Sie von der/den Krankenkasse/n eine Bonusleistung erhalten, reichen Sie bitte Ihre Rechnungen nach der Behandlung dort zur Kostenerstattung ein.
- Sind Sie privat versichert und/oder beihilfeberechtigt, reichen Sie Ihre Rechnungen nach der Behandlung zur Kostenerstattung bei der Privaten Krankenversicherung/en und/oder Beihilfestelle/n ein.
7. Stellen Sie einen Online-Antrag auf Auszahlung der Leistungen für Assistierte Reproduktion, wenn Ihre Kinderwunschbehandlung abgeschlossen ist (Frist: innerhalb von 2 Monaten nach der letzten Rechnung oder dem Kostenerstattungsschreiben/Ablehnungsschreiben der Krankenkasse / Krankenversicherung / Beihilfestelle).
- Der Antrag wird im Anschluss als pdf-Dokument angezeigt. Bitte drucken Sie dieses aus und unterschreiben den Antrag händisch (beide Antragsteller/innen).
- Den unterschriebenen Antrag schicken Sie im Anschluss per Post an das LAGeSo Berlin. Die Adresse befindet sich auf der ersten Seite des Antrags.
- Die gesammelten Rezepte, Kassenbelege und Rechnungen können Sie online hochladen oder als ausgedruckte Kopien per Post mitschicken.
9. Bescheid
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen endgültigen Zuwendungsbescheid mit der endgültigen Fördersumme und einen Rechtsbehelfsverzicht. Wenn Sie mit dem Bescheid einverstanden sind, können Sie den Rechtsbehelfsverzicht ausfüllen, beide unterschreiben und per Post zurück an das LAGeSo schicken. Die Auszahlung kann dann umgehend ausgelöst werden.
- Fällt die Prüfung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid und es kann keine Förderung ausgezahlt werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Zuwendungsantrag
- Aufgrund der aktuellen Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01. Oktober 2024 können derzeit keine Neu- oder Folgeanträge für die Förderung der Kinderwunschbehandlungen bewilligt werden, da aktuell jegliches Verwaltungshandeln unterlassen werden muss, das auf eine Auszahlung von Zuwendungen ab dem Haushaltsjahr 2025 gerichtet ist. Eine Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
- Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits einen vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, können weiterhin Ihre Auszahlungsanträge einreichen, um die 2-monatige Frist einhalten zu können.
- Nachreichung von Unterlagen
- Auszahlungsantrag
Voraussetzungen
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Antragsberechtigte
- Gleichgeschlechtliche weibliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Gleichgeschlechtliche weibliche und verschiedengeschlechtliche Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben
- Info zur Nichtehelichen Lebensgemeinschaft (unverheiratete Paare): Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine auf längere Zeit und Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau oder zwischen zwei Frauen, die keine weitere Lebensgemeinschaft zulässt und sich durch eine innere Bindung auszeichnet. Sie ist dann anzunehmen, wenn nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes das unverheiratete Paar in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau muss der Mann die Vaterschaft an dem, durch assistierte Reproduktion gezeugten Kind, anerkennen.
- Sie sind ungewollt kinderlos
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Hauptwohnsitz Berlin
Sie haben ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung und dem Beginn der Behandlung in Berlin. - Sie führen die Kinderwunschbehandlung in einer zugelassenen Kinderwunschklinik in Berlin durch.
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Sie haben mit der Behandlung noch nicht begonnen
Der Behandlungsbeginn ist das Einlösen des ersten Rezepts in der Apotheke, das den beantragten Versuch betrifft. - Sie tragen einen Teil der entstandenen Kosten für die Kinderwunschbehandlung selbst
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Beratung
Sie haben eine medizinische sowie psychosoziale Beratung erhalten. -
Beide Partner/innen müssen mindestens 25 Jahre alt sein
Die Frau, bei der die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wird, darf zu Beginn der Behandlung noch nicht 40 und der Mann bzw. die Frau, bei der die Kinderwunschbehandlung nicht durchgeführt wird, darf noch nicht 50 Jahre alt sein. - Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren werden ausschließlich die Eizellen von der Partnerin verwendet, die sich der reproduktionsmedizinischen Behandlung unterzieht.
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Frist für den Antrag auf Auszahlung:
- Der Auszahlungsantrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der letzten Rechnung / des letzten Kassenbelegs postalisch im LAGeSo eingereicht werden.
- Sollten Sie Anspruch auf eine Bonuszahlung oder Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenkasse / Privaten Krankenversicherung / der Beihilfestelle haben, dann müssen Sie zuerst dort Ihre Ansprüche geltend machen. Das im Anschluss ausgestellte Schreiben gilt dann als letzter zeitlicher Nachweis zu Ihrer Kinderwunschbehandlung. Dieses Schreiben ist maßgeblich für die 2-monatige Fristberechnung zur postalischen Einreichung Ihres Auszahlungsantrags.
Erforderliche Unterlagen
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Schritt 1: Antrag/Folgeantrag auf Zuwendung für Assistierte Reproduktion
ausschließlich online möglich
- Der Antrag wird im Anschluss als pdf-Dokument angezeigt. Bitte drucken Sie dieses aus und unterschreiben den Antrag händisch (beide Antragsteller/innen).
- Den unterschriebenen Antrag schicken Sie im Anschluss per Post an das LAGeSo Berlin. Die Adresse befindet sich auf der ersten Seite des Antrags.
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Schritt 2: Nachreichung von Unterlagen
ausschließlich online möglich
Die Behörde hat Ihnen per E-Mail mitgeteilt, welche Dokumente für Ihren Antrag benötigt werden.
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 45 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 15 MB groß sein.
- Bei verheirateten Paaren oder bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
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Aktuelle Meldebescheinigungen
alternativ: online Melderegisterauskünfte und Kopien Ihrer Personalausweise / ID-Cards / Pässe (Vorder- und Rückseite) -
Bei verheirateten verschiedengeschlechtlichen Paaren: Genehmigter Behandlungsplan von der/den Gesetzlichen Krankenkasse/n inklusive des/der Anschreiben/s der Krankenkasse/n
Sofern die Kostenschätzung auf dem Behandlungsplan nicht ausgefüllt ist, muss ein gesonderter Kostenvoranschlag des Kinderwunschzentrums eingereicht werden - Eine Kostenschätzung des Kinderwunschzentrums, soweit nicht auf dem Behandlungsplan die Kosten angegeben sind
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Von der Kinderwunschklinik ausgefüllte ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Zuwendung im Rahmen der künstlichen Befruchtung
(unter "Formulare")
- Ärztliche Bescheinigung für Ehepaare / Paare mit Fremdsamenspende
- Ärztliche Bescheinigung für Ehepaare / Paare
- Ärztliche Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Ehepaare / Paare
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Nachweis über Zusatzleistungen / Bonuszahlungen / Kostenübernahmen / Ablehnungsbescheide
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind und die Krankenkasse Zusatzleistungen/Bonuszahlungen gewährt, dann einen entsprechenden Nachweis hierüber.
- Wenn Sie privat versichert sind, dann Ihren Bescheid der Privaten Krankenversicherung bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid). Bitte fügen Sie ebenfalls die Versicherungskonditionen zum Punkt Kinderwunschbehandlung bei.
- Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann Ihren Beihilfebescheid bzgl. Ihrer Kinderwunschbehandlung (Kostenübernahme / Ablehnungsbescheid).
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Schritt 3: Antrag auf Auszahlung der Leistungen für Assistierte Reproduktion
ausschließlich online möglich
- Der Auszahlungsantrag muss innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der letzten Rechnung / des letzten Kassenbelegs im LAGeSo eingereicht werden.
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 45 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 15 MB groß sein.
- Der Antrag wird im Anschluss als pdf-Dokument angezeigt. Bitte drucken Sie dieses aus und unterschreiben den Antrag händisch (beide Antragsteller/innen).
- Den unterschriebenen Antrag schicken Sie im Anschluss per Post an das LAGeSo Berlin. Die Adresse befindet sich auf der ersten Seite des Antrags.
-
Kostenerstattungsschreiben
- der gesetzlichen Krankenversicherung/en
- der privaten Krankenversicherung/en
- und/oder der Beihilfestelle/n
- Rechnungen des Kinderwunschzentrums
- Rezepte und Kassenbelege der Apotheke/n für die erworbenen Medikamente
- Narkoserechnung
- Laborrechnungen für Blutuntersuchungen
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
- Landeshaushaltsordnung (LHO) §§ 23 und 44
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 27a
- Berliner Landesförderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
- Bundesförderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
- Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Neueingänge:
- Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig sind.
- Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell ca. 12 bis 16 Wochen, sofern alle Unterlagen vollständig sind.