Förderung für ein Abbiegeassistenzsystem beantragen am Standort Abteilung Energie, Digitalisierung, Innovation

 große Karte

Kontakt

  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Abteilung Energie, Digitalisierung, Innovation
  • Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin
  • Tel.: (030) 9013-0
  • Fax: (030) 90130
  • Homepage

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Förderung für ein Abbiegeassistenzsystem beantragen

Im Großstadtverkehr häufen sich schwere Unfälle durch abbiegende Lastkraftwagen (Lkw) – zumeist verursacht durch den toten Winkel. Trotz zahlreicher Spiegel am Fahrzeug werden Verkehrsteilnehmende beim Abbiegevorgang nicht immer rechtzeitig wahrgenommen. Insbesondere Radfahrende sowie Fußgänger und Fußgängerinnen sind davon betroffen.

Abbiegeassistenzsysteme sind technische Lösungen, die im Ernstfall Leben retten und Lkw-Fahrende in kritischen Verkehrssituationen entlasten. Durch optische oder akustische Signale machen Sie auf Personen aufmerksam, die für Fahrerinnen und Fahrer beim Abbiegen schwer einsehbar sind.

Sie möchten Ihren LKW mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Dann können Sie diese Nachrüstung unter bestimmten Voraussetzungen fördern lassen und einen Kostenzuschuss erhalten. Im Rahmen der Förderrichtlinie „Abbiegeassistenzsysteme“ hat das Land Berlin ein Förderprogramm aufgelegt, das Selbstständige und Unternehmen bei der Nachrüstung ihrer Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen finanziell mit bis zu 1.500 Euro je Abbiegeassistenzsystem unterstützt.

Die Beantragung eines Kostenzuschusses für den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen erfolgt elektronisch bei der IBB Business Team GmbH.

Verfahrensablauf:
Die Online-Abwicklung über das Portal der Investitionsbank Berlin (IBB) gliedert sich in 3 Schritte:

1. Registrieren Sie sich beim elektronische Antrags- und Verwaltungssystem der IBB bzw. loggen Sie sich ein.
  • Als neuer Benutzer erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort und können darüber zukünftig Ihre Daten digital verwalten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten Sie bei der Erzeugung des Passwortes zwei aufeinanderfolgende E-Mails, in denen jeweils ein Bestätigungslink enthalten ist. Nach der Bestätigung beider Links ist die Neuanmeldung abgeschlossen. Die Registrierung wird ca. 3 Minuten dauern. Registrierte Nutzer können sich mit ihren bestehenden Zugangsdaten einloggen.
2. Auswahl des Antrags
Nach dem Login erscheinen in der Übersicht alle aktuellen Förderprogramme. Wählen Sie daraus den Antrag „Abbiegeassistenzsysteme“ aus.

3. Projekt anlegen
Sie können Ihren Antrag über den Reiter „Projekt anlegen“ stellen. Die benötigten Unterlagen werden während der Antragstellung abgefragt. Die einzureichenden Dokumente können Sie in unterschiedlichen Formaten hochladen.

4. Bearbeitung des Antrags
Ihr Förderantrag wird durch die IBB Business Team GmbH schnellstmöglich bearbeitet. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Nutzung im Land Berlin
    Die Antragstellenden müssen die zu fördernden Lkw weitestgehend im Land Berlin betreiben.
  • Beginn der Umrüstung
    Mit der Maßnahme darf vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden sein.
  • Zweckbindungsfrist
    Es wird eine Zweckbindungsfrist von 24 Monaten vorausgesetzt. Sie beginnt mit dem Tag der Abnahme des eingebauten Abbiegeassistenzsystems.
  • Genehmigte Abbiegeassistenzsysteme
    Gefördert werden die System- und Einbaukosten für Abbiegeassistenzsysteme, die vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden sind.
  • Gesamtmasse
    Die Nutzfahrzeuge müssen eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 3,5 t haben.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes
    Förderfähig sind nur Abbiegeassistenzsysteme, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes („Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen“) nach § 22 StVZO besitzen.
  • Kamera-Monitor-System
    Sie müssen ein Kamera-Monitor-System oder Sensorsystem besitzen, das mit einem akustischen oder optischen Warnsignal gekoppelt ist.
  • Miet- und Leasingverträge
    Bei Miet- und Leasingverträgen für Abbiegeassistenzsysteme darf die Gesamtlaufzeit des Leasing- oder Mietvertrags 24 Monate nicht unterschreiten.
    Gleiches gilt für die Restlaufzeit eines etwaigen Leasing- oder Mietvertrags des Lkws zum Zeitpunkt des Einbaus.
  • Registrierung bzw. Login im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung Abbiegeassistent
    ausschließlich online möglich
  • Zulassungsbescheinigung
    Die Zulassungsbescheinigung für die nachzurüstenden Fahrzeuge bzw. den Leasing- oder Mietvertrag
  • Nachweis über eine Betriebsstätte in Berlin
  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Nachweis über Tätigkeit
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Nachweis einer gemeinnützigen (z. B. Auszug aus Vereinsregister) oder freiberuflichen Tätigkeit (Bestätigung der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt)
  • Angebot für Abbiegeassistenzsystem
    Nachweis über die Absicht (Angebot des Anbieters/Herstellers von Abbiegeassistenzsystemen) des Erwerbs, des Leasings oder der Miete eines Abbiegeassistenzsystems gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie.
  • Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes
    Förderfähig sind nur Abbiegeassistenzsysteme, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes („Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen und Kraftomnibussen“) nach § 22 StVZO besitzen.
  • Zustimmung
    Die Zustimmung des Eigentümers oder Eigentümerin des Lkws für den Einbau des Abbiegeassistenzsystems bei Leasing- oder Mietverträgen.

Gebühren

keine

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.