Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden am Standort Bürgeramt Pankow

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30 - 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 - 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wegen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl des Europaparlamentes am 09.06.2024 findet im Bürgeramt Pankow ein Notbetrieb statt. Eine Terminvergabe ist in dieser Zeit nicht möglich.
Bereits beantragte Dokumente können in im Bürgeramt abgeholt werden.

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Ein Fotoautomat ist vorhanden.

Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.

Die Bürgerämter bieten alle Terminkontingente für die Servicenummer 115 und für die Online-Terminvereinbarung an.

Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
  • Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzungen:
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.

  • Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Voraussetzungen: keine

Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Wenn Ihr Personalausweis nach Verlust – zum Beispiel verloren oder gestohlen – wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich und legen Sie das Dokument in einem der Berliner Bürgerämter vor. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.

Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.

2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
  • Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, können Sie diesen wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich unter Vorlage des Ausweises (mehr unter "Weiterführende Informationen").
3. Empfehlung: Einen neuen Personalausweis beantragen:
  • Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Personalausweis zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
    Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
  • Persönliches Erscheinen
    Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung wegen Wiederauffinden des Personalausweises
    Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen.
  • Der wiederaufgefundene Personalausweis

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

wenige Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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