Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte - Abholung von Dokumenten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr
  • Mittwoch

      07.00-14.00 Uhr
  • Donnerstag

      10.30-15.00 Uhr
      15.30-18.00 Uhr
  • Freitag

      07.00-14.00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Die Abholung von fertiggestellten Dokumenten ist montags bis freitags innerhalb der entsprechenden Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne Wartenummer und Termin direkt bei der Dokumentenausgabe möglich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisepass - Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden

Wenn Ihr Reisepass oder der Kinderreisepass nach Verlust – zum Beispiel verloren oder gestohlen – wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass.

Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Reisepass oder den Kinderreisepass nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.

2. Empfehlung: Einen neuen Reisepass beantragen:
  • Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Pass für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Reisepass zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren verlorenen Reisepass wiedergefunden
    Das gilt auch für einen vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass.
  • Persönliches Erscheinen
    Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung wegen Wiederauffinden des Reisepasses
    Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen.
  • Der wiedergefundene Reisepass

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

wenige Minuten

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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