Schule - Genehmigung von Ersatzschulen beantragen am Standort Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

 große Karte

Kontakt

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Schule - Genehmigung von Ersatzschulen beantragen

Ersatzschulen können allgemeinbildende oder berufliche Schulen in freier Trägerschaft sein, die den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen.

Voraussetzungen

  • Beratung
    Wenn Sie eine Ersatzschule gründen möchten, lassen Sie sich bitte bei der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung beraten.
  • Genehmigung eines Ganztagsschulkonzepts
    Gliederungshilfe zur Genehmigung eines Ganztagsschulkonzepts von Schulen in freier Trägerschaft

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung als Ersatzschule nach § 98 Schulgesetz für das Land Berlin
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
  • Schriftliche Mitteilung der persönlichen Daten des Schulträgers
  • Schriftliche Mitteilung der persönlichen Daten der Vertretungsberechtigen
  • Eignung Träger bzw. Vertretungsberechtigte
    Schriftliche Angaben darüber, inwiefern bei dem Träger bzw. den Vertretungsberechtigten die Eignung zur verantwortlichen Führung einer Schule als gegeben angesehen wird (z.B. Erfahrungen beim Aufbau von Kindertagesstätten, pädagogische, schulrechtliche, organisatorische Kenntnisse, kaufmännische/buchhalterische Kenntnisse)
  • Nachweis über die fachliche Eignung (Lebenslauf)
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
    Nachweis zur Zuverlässigkeit
  • Auszug aus dem Vereinsregister / Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung des Vereins / der GmbH
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
    Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Pädagogische Konzeption
    • explizite Darstellung der Bezugsnorm für die Lernarbeit, insbesondere das obligatorische Fächergefüge, zentrale Themen und die zu erwartenden fachbezogenen und fächerübergreifenden Kompetenzen, mit Bezug auf die Frage, inwieweit die für die entsprechende öffentliche Schule geltenden Regelungen angewendet werden sollen und wo Abweichungen vorgesehen sind
    • Darstellung der Betreuungsform im Konzept
    • Darstellung besonderer pädagogischer Schwerpunkte (Curriculum oder Lehrplan)
    • Angaben zur Stundentafel und Stundenverteilung / Wochenstundenplan
    • Angaben zu Rahmenlehrplänen, Lerndokumentation und Leistungsbewertung
    • Angaben zur Unterrichtsorganisation
    • Angaben zur Ferienregelung
    • Angaben zu Lehr- und Lernmitteln Angaben zum vorgesehenen Aufbau der Schule, mit wie vielen und welchen Klassenstufen begonnen werden soll sowie eine Übersicht über die vorgesehene Anzahl der Schülerinnen und Schüler Mitteilung ob Ganztagsbetrieb geplant ist, wenn ja in welcher Form (offene oder gebundene Ganztagsschule)
    • Hinweise auf Abweichungen von amtlichen bzw. eingereichten Unterlagen (z.B. beim Curriculum)
    • Muster der geplanten Zeugnisvordrucke
    Bei Grundschulen:
    • Darlegung des besonderen pädagogischen Interesses und dass eine öffentliche Schule dieser Art in zumutbarer Entfernung nicht besteht
    • Ggf. Darstellung der Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule
    Zusätzlich bei beruflichen Schulen:
    • Falls die für den jeweiligen öffentlichen Bildungsgang erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung (z.B. APO-BFS) Grundlage des beantragten Bildungsgangs sein soll, ist dies im Antrag unter Nennung der jeweiligen Verordnung zu bestätigen.
    • Wenn Abweichungen organisatorischer oder inhaltlicher Art geplant sind, ist dazu eine ausführliche Konzeption vorzulegen, in dem die Abweichungen erläutert werden.
    • Nennung der Anzahl der Klassen und Frequenzen aller Bildungsgänge
    • Nennung der allgemeinen Eingangsvoraussetzungen im Bildungsgang
    • Genehmigungen IHK (3-jährige OBF und OB)
    • Angabe über Qualitätssiegel / Audits / Zertifikate
    • Angaben zu Fördermaßnahmen bzw. Zusatz- und Förderangebote
    • Liste der Praktikumsbetriebe und Praktikumskonzept für den geprüften Bildungsgang
    Dies gilt auch, falls beabsichtigt ist Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern bildungsgangübergreifend gemeinsam zu unterrichten. Es ist darzustellen, dass die Schule im Rahmen der pädagogischen Umsetzung dieses Konzeptes in der Lage ist, die Schüler mit den Kompetenzen auszustatten, die am Ende der jeweiligen Bildungsgänge zum Erwerb der Abschlussqualifikation erforderlich sind. Ob die jeweilige Schule (z.B. im Hinblick auf die personelle und räumliche Ausstattung) tatsächlich auch in der Lage ist, dieses Konzept erfolgreich umzusetzen, erfordert
    • eine schulaufsichtliche Bewertung des Einzelfalls.
    • Liste der Teilnehmer/-innen mit Nachweis über Einhaltung der Aufnahmevoraussetzungen.
    • Wenn im Rahmen der Ausbildung ein außerschulisches Praktikum vorgesehen ist, Auflistung der Einrichtungen, die Praktikumsplätze anbieten.
    Bei Bildungsgängen im dualen System (Berufsschule):
    Zu den Voraussetzungen für die Einrichtung einer privaten Berufsschule gehört auch der Nachweis, dass sich die Schülerinnen und Schüler in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz (BbiG) befinden. Es ist durch Kopien von vertraglichen Vereinbarungen nachzuweisen, dass Ausbildungsbetriebe Ausbildungsverträge nach dem BbiG schließen werden. Die mit den Auszubildenden abzuschließenden Ausbildungsverträge sind bei der IHK in die Ausbildungsrolle einzutragen. Der entsprechende Nachweis darüber ist spätestens nach Aufnahme des Schulbetriebes zu erbringen und wird Auflage einer möglichen Genehmigung werden.
  • Unterlagen Lehrkräfte bzw. Vertragsmodalitäten
    • Lehrerliste mit Zuordnung zu den Fächern der Stundentafel
    • Organigramm / Liste sonstiges Personal (z.B. Verwaltungsleitung)
    • Nachweis darüber, dass Schulleitung, Lehrkräfte und Aufsicht für die Schülerinnen und Schüler den rechtlichen Vorgaben sowohl qualitativ als auch der Anzahl nach genügen
    • Konzept für Vertretungsregelungen
    • Gehaltsordnung bzw. Darstellung der Bezahlung der Lehrkräfte
    • Kopie des Musterarbeitsvertrages und Gehaltstabelle sowie schriftliche Bestätigung des Trägers, dass Arbeitsverträge dementsprechend geschlossen werden
    • Bei geringfügiger Beschäftigung ist der Muster-Honorarvertrag einzureichen
    • Benennung der Schulleiterin/ des Schulleiters und entsprechende Nachweise zur Eignung (aktueller Lebenslauf, erweitertes Führungszeugnis, Kopien der Diplom-/ Master-/ Ernennungs- oder anderer Urkunden mit dem jeweils dazugehörigen Prüfungszeugnis und/oder weitere Qualifizierungsnachweise, Arbeitszeugnisse)
    • Antrag auf Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung für jede Lehrkraft
    • Für jede Lehrkraft einen aktuellen Lebenslauf (ohne zeitliche Lücken)
    • Nachweis der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung oder Nachweis über vergleichbare freie Leistungen (Kopien der Diplom-/ Master-/ Ernennungs- oder anderer Urkunden mit dem jeweils dazugehörigen Prüfungszeugnis und/oder weitere Qualifizierungsnachweise, Arbeitszeugnisse)
    • Bei Lehrkräften nicht deutscher Herkunft / ohne deutsche Muttersprache, die deutschsprachigen Unterricht erteilen sollen, ist ein Nachweis über die Kenntnisse der deutschen Sprache einzureichen, mindestens auf dem Niveau der Stufe C 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (z.B. Zertifikat des Goethe-Instituts)
    • Kopie des erweiterten Führungszeugnisses oder schriftliche Bestätigung des Trägers, dass das erweiterte Führungszeugnis vom (Datum) ohne Eintrag, bei Neueinstellung nicht älter als sechs Monate, vorgelegen hat
    • Kopie des Arbeitsvertrages und der Gehaltstabelle sowie schriftliche Bestätigung des Trägers, dass Arbeitsverträge dementsprechend geschlossen werden
    • Bei geringfügiger Beschäftigung ist der Honorarvertrag in Kopie einzureichen
  • Schulgebäude / Schulgrundstück
    • Standort der Schule (Adresse)
    • Mietvertrag / Eigentumsnachweis
    • Lageplan / Grundriss zum Schulgebäude und zu den Außenflächen (Anzahl der Klassen- und Pausenräume, Cafeteria, Sozialräume, Medienangebot / technische Ausstattung etc.)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen bezirklichen Bauamtes (Bau- und Brandschutz)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen bezirklichen Gesundheitsamtes (Hygiene)
    • Aussage zur Sportanlagennutzung (z.B. Turnhalle oder entsprechende Verträge)
    • Schul- und /oder Hausordnung
    • Angaben zur Finanzierung der Schule in der Aufbauphase
  • Angaben zur Schülerschaft
    • Darstellung der Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten (Schulverfassung, §§ 67 bis 93 SchulG)
    • Angaben zur Finanzierung der Schule in der Aufbauphase
    • Muster des geplanten Schul- / Ausbildungsvertrages
    • Schulgeldregelung (Nachweis zur Einhaltung des Sonderungsverbots)
    • Liste der angemeldeten Schülerinnen und Schüler / Klassenliste (Herkunft, Alter, Eingangsvoraussetzung)

Gebühren

  • 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.